service-bw, OZG & vieles mehr E-Government

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Die IT-Vorhaben der Landesverwaltung werden der IT-Koordination im Innenministerium digital gemeldet (geregelt in der VwV IT-Organisation). Diese werden in der Gesamtschau hinsichtlich der IT-Architektur und möglicher Synergien und Redundanzen geprüft und mit den Ressorts abgestimmt. In Zusammenarbeit mit dem Landesrechenzentrum BITBW kann der Ressourceneinsatz für die dort zu entwickelnden Fachverfahren übergreifend gesteuert werden.

Standardisierung von Prozessen und Tools zur Unterstützung Elektronischer Bezahlmöglichkeiten

Seit 2018 ist es möglich, Rechnungen der Dienststellen in BW mit Onlinezahlverfahren, also per PayPal oder Kreditkarte zu begleichen. Aufgrund der wachsenden Anforderungen in diesem Bereich, der als wichtiger Digitalisierungsbaustein fungiert, wurde 2024 das Projekt E-Payment BW ins Leben gerufen. In Kooperation aller am E-Payment-Prozess beteiligten Fraktionen ist das Projektziel die Unterstützung der Dienststellen der Landesverwaltung BW bei der Planung und Einführung moderner elektronischer Zahlungsverfahren.

Vor allem durch die Entwicklung gemeinsamer Strukturen sowie die Standardisierung von Prozessen und Tools können Synergien genutzt und damit Kosten eingespart werden.

Bei der Digitalisierung der Verwaltung ist eine Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen unerlässlich. Den Rahmen hierfür bildet eine E-Government-Vereinbarung.

Der Ausbau digitaler Verwaltungsangebote verlangt ein koordiniertes Vorgehen innerhalb des Landes sowie eine enge Zusammenarbeit mit den Landkreisen, Städten und Gemeinden. Seit 2019 arbeiten deswegen das Land und die Kommunen auf der Grundlage einer E-Government-Vereinbarung zusammen, um die digitale Transformation der Verwaltung in Baden-Württemberg zu forcieren.

Damit die Digitalisierung in der Fläche des Landes gelingt und künftig noch mehr Verwaltungsverfahren vom Online-Antrag bis zum digitalen Bescheid völlig digital bearbeitet werden, haben das Land und die Kommunen die Vereinbarung im Jahr 2026 überarbeitet und weiterentwickelt. Zu den zentralen Neuerungen gehören:

➡️ ein klares Vorgehensmodell: Das Verfahren für die Einführung neuer Onlinedienste wird verständlich und verbindlich strukturiert – von der ersten Idee bis zum flächendeckenden Einsatz in Rathäusern und Landratsämtern

➡️ die ressortübergreifende Zusammenarbeit: Digitalisierung ist nicht nur eine Aufgabe des Digitalisierungsministeriums; erstmals werden in dieser Vereinbarung alle Landesressorts aktiv einbezogen.

➡️ die konsequente Standardisierung: Land und Kommunen setzen verstärkt auf einheitliche technische Schnittstellen und Datenformate, um die reibungslose Kommunikation zwischen den verschiedenen IT-Systemen auf allen Verwaltungsebenen sicherzustellen.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG), das die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen regelt, wurde geändert („OZG 2.0“) und bringt einige Neuerungen mit sich.

Ein Meilenstein für die Verwaltungsdigitalisierung: Das OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) – Arbeitstitel „OZG 2.0“ – wurde am 14. Juni 2024 durch Bundestag und Bundesrat beschlossen und ist 24.07.2024 in Kraft getreten.

Ziel des OZG-Änderungsgesetzes

Das OZG-Änderungsgesetz soll die Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen durch digitale Angebote einfacher, sicherer und von überall zugänglich machen. Es zielt darauf ab, die Digitalisierung in Deutschland zu vereinheitlichen. Der Bund verpflichtet sich, innerhalb von zwei Jahren einheitliche technische Vorgaben und Standards festzulegen.

Nutzen für Bürgerinnen und Bürger

  • BundID: Ein zentrales Nutzerkonto, das es ermöglicht, sich deutschlandweit für digitale Verwaltungsleistungen zu identifizieren. Es wird zur DeutschlandID weiterentwickelt.
  • Digitale Kommunikation: Anträge und Bescheide können komplett online über ein integriertes Postfach bearbeitet werden. Höhere Sicherheitsstandards werden durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingeführt.
  • Wegfall der Zettelwirtschaft: Mit dem Once-Only-Prinzip müssen Nachweise wie Geburtsurkunden nicht mehr selbst eingereicht werden. Behörden können diese mit Zustimmung der Antragstellenden abrufen.
  • Datenhoheit: Nutzerinnen und Nutzer können künftig sehen, wenn ihre Daten zwischen öffentlichen Stellen übermittelt werden.
  • Recht auf digitale Verwaltung: Nach vier Jahren haben Bürgerinnen und Bürger einen Rechtsanspruch auf elektronische Verwaltungsleistungen.

Nutzen für Unternehmen

Unternehmen können ihre Anträge über ein digitales Organisationskonto stellen, was die Nutzung einfacher und transparenter macht. Alle verwaltungsbezogenen Leistungen sollen innerhalb von fünf Jahren nur noch digital angeboten werden.

Service-bw ermöglicht das schnelle Auffinden von Behörden- und Verwaltungsinformationen und bildet die Grundlage für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in Baden-Württemberg.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg service-bw hat seit seinem Start im Jahr 2003 Maßstäbe gesetzt und ist heute ein unverzichtbarer Bestandteil der E-Government-Architektur des Landes.

Benutzerfreundliche und barrierefreie Oberflächen, intuitiv nutzbare Formulare und Serviceangebote, die sich an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer orientieren, zeichnen die Plattform aus. Service-bw bietet den Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes Informationsangebot, mit dem sie auf ihre Lebenssituation zugeschnittene Verwaltungsleistungen finden und digital beantragen können.

Über 20 Jahre Innovationen und Services

Service-bw hat sich in den letzten 20 Jahren als innovative Plattform für die Bereitstellung und Weiterentwicklung digitaler Verwaltungsangebote bewährt und war häufig Vorreiter aktueller Entwicklungen. So ermöglicht die integrierte Prozessplattform Kommunen und ihren Verwaltungen die eigenständige Gestaltung digitaler Bürgerdienste, die wiederum von anderen Verwaltungen einfach nachgenutzt werden können. Das heute im Onlinezugangsgesetz des Bundes verankerte Prinzip „Einer für alle“ hat service-bw schon früh im eigenen Land ermöglicht.

Anmeldung mit der BundID

Mit dem OZG-Änderungsgesetz wurden BundID und Mein Unternehmenskonto (MUK) als zentrale Nutzerkonten für die gesamte Bundesrepublik Deutschland festgelegt, die zu einem späteren Zeitpunkt die länderspezifischen Nutzerkonten ablösen sollen. Mit der zügigen Anbindung der beiden Konten an service-bw kurz nach Verkündung des Gesetzes hat Baden-Württemberg einmal mehr bewiesen, dass es agil und schnell wertvolle Weiterentwicklungen digitaler Serviceangebote für die Bürgerinnen und Bürger schaffen kann.

Die Entwicklung des Serviceportals folgt bis heute der ursprünglichen Vision „Keimzelle einer service-orientierten Portalarchitektur des Landes Baden-Württemberg“. Die Vorbilder kamen nicht aus der Verwaltung, sondern hießen Google und Amazon. Service-bw sollte konsequent auf Suche und Nutzerfreundlichkeit ausgerichtet sein und nicht einfach nur Bürgerämter und deren Anträge digitalisieren.

An diesem Leitsatz hat sich bis heute nichts geändert. Die kontinuierliche Modernisierung sowie die Ausrichtung auf zentrale, landesweit genutzte Komponenten sorgen für ein zeitgemäßes digitales Angebot. Die regelmäßige und schnelle Implementierung neuer Technologien schafft kontinuierlich Mehrwerte für die Bürgerinnen und Bürger und unterstreicht die Innovationskraft Baden-Württembergs.

Der OZG-Hub ist eine Low-Code Plattform zur effizienten Entwicklung EfA-fähiger Onlinedienste. Er trägt zur bundesweiten Umsetzung der Onlinezugangsgesetze bei.

Im August 2023 ging der vom Land Baden-Württemberg und Freistaat Sachsen gemeinsam entwickelte OZG-Hub an den Start. Die Technologie des OZG-Hubs basiert auf den bewährten Prozessplattformen von service-bw und Amt24.

Durch ein innovatives Baukastensystem und standardisierte Schnittstellen können über die Low-Code Plattform OZG-Hub bundesweit einsetzbare Onlinedienste entwickelt und die Onlinezugangsgesetze damit flächendeckend umgesetzt werden. Der OZG-Hub gliedert sich dabei konsequent in die bestehende föderale IT-Infrastruktur ein und ermöglicht eine volldigitalisierte Antragsstrecke, unabhängig vom angebundenen Fachverfahren. Die Plattform wird in einem ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum in Deutschland betrieben, erfüllt den Grundschutz nach BSI und ermöglicht so den Betrieb von Onlinediensten mit hohem Schutzbedarf. Durch das Verwenden von Open-Source Komponenten werden beim OZG-Hub Lizenzkosten gespart und Abhängigkeiten von externen Anbietern reduziert. Somit trägt der OZG-Hub zur Digitalen Souveränität seiner Kooperationsländer bei.

Das Baukastenprinzip der Low-Code Plattform ermöglicht eine effiziente Entwicklung bundesweit nutzbarer Onlinedienste

Für die Erstellung von Onlinediensten stellt der OZG-Hub einen eigenen Werkzeugkasten bereit. Er besteht aus dem OZG-Hub Formulardesigner sowie vorgefertigten EfA-Bausteinen („Einer für alle“). Mit dem Formulardesigner können Formulare ganz einfach gestaltet werden, indem vorgefertigte Elemente per Drag-and-Drop zusammengestellt werden. Zur Erstellung von Onlinediensten gehört neben dem Formular die Modellierung des Ablaufes. Die einzelnen Schritte, von der Authentifizierung über die Bezahlung hin zum Nachrichtenversand, lassen sich über die EfA-Bausteine des OZG-Hubs abbilden. Diese binden bundeseinheitliche Dienste an, beispielsweise für die Authentifizierung mit der BundID, die Bezahlung mit diversen Bezahldiensten, den Nachrichtenversand an Mein Unternehmenskonto oder die Zustellung der Antragsdaten über FIT-Connect.

Mit den derzeit zur Verfügung stehenden Bausteinen des OZG-Hubs können alle klassischen Anwendungsfälle an Onlinediensten umgesetzt werden. Wenn neue Anforderungen neue Features erfordern, können diese flexibel entwickelt werden. Der OZG-Hub passt sich seiner Umwelt iterativ durch eine agile Weiterentwicklung an, alle 3 Wochen wird eine neue Version der Plattform veröffentlicht.

Zuletzt war der OZG-Hub die erste Plattform bundesweit, auf der mit dem Onlinedienst „Bewohnerparken“ das Once-Only-Prinzip mit echten Nachweisabruf über das National‑Once‑Only‑Technical System (NOOTS) umgesetzt wurde.

Der OZG-Hub wächst und wächst: Im Startjahr wurden rund eine halbe Million Anträge eingereicht – 2025 schon das Fünffache

Rund eine halbe Million bundesweit über den OZG-Hub eingereichten Online-Anträge innerhalb der ersten zwölf Monate zeigen, dass das EfA-Prinzip funktioniert! Im Juli 2023 ging der von der L-Bank entwickelte Onlinedienst „Elterngeld beantragen“ auf dem OZG-Hub live. Der Onlinedienst wurde erstmalig für Baden-Württemberg entwickelt und konnte mittels Parametrisierung in allen Elterngeldstellen Nordrhein-Westfalens nachgenutzt werden, ohne weitere Entwicklungsarbeiten zu leisten.

Im September 2023 wurden die von der Komm.ONE entwickelten Onlinedienste der i-Kfz Stufe 4 auf dem OZG-Hub veröffentlicht und für die bundesweite Nutzung zur Verfügung gestellt. Diese Onlinedienste ermöglichen Privatpersonen und Unternehmen die vollautomatisierte und medienbruchfreie An-, Ab- und Ummeldung von Fahrzeugen, wie sie die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vorsieht.

Der OZG-Hub ist ein hilfreiches und innovatives Werkzeug für die Umsetzung der Onlinezugangsgesetze und die weitere Digitalisierung in Deutschland. Auch andere Länder können den OZG-Hub nutzen und sich der Kooperation anschließen.

2025 verzeichnete der OZG-Hub über 2,5 Millionen Transaktionen. Damit konnten die Kosten je Antrag deutlich gesenkt werden. Durch zusätzliche Skaleneffekte, die die bundesweite Bereitstellung des EfA-Elterngeldantrages ab Mitte 2026 erzielen wird, wird die Antragstellung noch effizienter.

In Baden-Württemberg seit Oktober 2023 verpflichtend

Die Weichen für die Verwaltungsdigitalisierung werden in der Rechtsetzung gestellt. Verwaltungsdigitalisierung wiederum ist ein wichtiger Hebel für Bürokratieentlastung. Die Landesregierung hatte sich deshalb 2021 im Politikfeld Bessere Rechtsetzung unter anderem das Ziel gesetzt, Regelungsentwürfe auf ihre Digital- und Praxistauglichkeit zu prüfen. Laut Koalitionsvereinbarung zur 17. Legislaturperiode sollen die Legistinnen und Legisten im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens prüfen, ob sich die geplanten Regelungen digital ausführen lassen (: „Ein Digital-TÜV für digitale Verwaltungslösungen ist allen Gesetzesentwürfen beizufügen und die notwendigen Digitalisierungserfordernisse, Datenfolgenbewertungen und -bereitstellungen sind auszuführen.“

Seit 1. Oktober 2023 ist daher für alle Regelungsvorhaben der Landesregierung mit Auswirkungen auf die digitale Abwicklung von Verwaltungsverfahren ein Digitaltauglichkeits-Check verpflichtend vorgeschrieben.

Nutzerorientierte elektronische Zugänge zu effizienten Verwaltungsverfahren mit medienbruchfreien elektronischen Geschäftsprozessen sind das Ziel. Voraussetzung dafür sind Rechtsgrundlagen, die dies ermöglichen und nicht behindern.

Digitalisierungserfordernisse von Anfang an mitdenken

Der Digitaltauglichkeits-Check BW soll es den Legistinnen und Legisten erleichtern, Regelungsentwürfe der Landesregierung möglichst frühzeitig auf Digitaltauglichkeit zu prüfen und dazu beitragen, dass Digitalisierungserfordernisse in der Rechtsetzung von Anfang an systematisch mitgedacht und angemessen berücksichtigt werden. Arbeitsgrundlage ist der Leitfaden Digitaltauglichkeits-Check mit seinen fünf Prinzipien. Er liegt dem Kerndokument der baden-württembergischen Rechtsetzung, der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen), als Anlage 3 bei.

Der Digitaltauglichkeits-Check BW wird unter Federführung des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa Baden-Württemberg iterativ und praxisorientiert weiterentwickelt. Geprüft werden die Ergebnisse der Digitaltauglichkeits-Checks BW ebenfalls vom Innenministerium BW. Die Stabsstelle für Bürokratieentlastung beim Statistischen Landesamt steht den Ressorts beratend zur Seite.

Konzeption des Digitaltauglichkeits-Checks BW

Der Digitaltauglichkeits-Check BW ist als Verfahren mit zwei Schritten angelegt (frühzeitige Vorprüfung und anschließende Dokumentation der Ergebnisse des Digitaltauglichkeits-Checks). Das jeweils federführende Ministerium ist für den verpflichtenden Check seines Regelungsvorhabens verantwortlich.

Die folgenden fünf Prinzipien sollen dem Regelungsersteller dabei helfen, das Digitalisierungspotential des eigenen Regelungsvorhabens strategisch auszuschöpfen und Digitalisierungshindernisse zu vermeiden:

  1. Verzichtbare Form- und Mitwirkungsvorschriften vermeiden
  2. Verfahren digital abwickeln, elektronische Kommunikation medienbruchfrei anlegen
  3. Verwaltungsprozesse beschleunigen
  4. Digitales Fachrecht beachten
  5. Informationssicherheit und Datenschutz gewährleisten

Die Anlage 3 der VwV Regelungen liefert hierbei weitere Anhaltspunkte und Fragen, anhand derer das Regelungsvorhaben auf Digitaltauglichkeit geprüft werden kann.

VwV Regelungen – das Kerndokument baden-württembergischer Rechtsetzung

Die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen) ist das Kerndokument der baden-württembergischen Rechtsetzung. Sie richtet das Rechtssetzungsverfahren und die Inhalte von Regelungen an den Grundsätzen Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Digitaltauglichkeit aus und stellt allgemeine Regeln für das Erlassen und Ändern von Rechtsvorschriften (Gesetze und Rechtsverordnungen) und von Verwaltungsvorschriften auf. Sie formuliert Grundsätze zur Prüfung von Regelungsvorhaben auf Erforderlichkeit, Qualität und Digitaltauglichkeit, auf Belastung von Normadressaten durch unnötige Bürokratie, zur Regelungsfolgenabschätzung, zur Nachhaltigkeitsprüfung und zur Veröffentlichung von Regelungen sowie zur Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften und innerdienstlichen Anordnungen.

Wichtige Anlagen

Anlagen zur VwV Regelungen sind die „Regelungsrichtlinien zur formalen Gestaltung von Regelungsentwürfen“ sowie die Leitfäden zum Digitaltauglichkeits- und zum Nachhaltigkeits-Check.

Ansprechpartner und weitere Informationen

Die Prüfstelle Digitaltauglichkeits-Check ist über folgende E-Mail-Adresse erreichbar: digitaltauglichkeits-check@im.bwl.de

Die Stabsstelle für Bürokratieentlastung beim Statistischen Landesamt ist über folgende E‑Mail-Adresse erreichbar: buerokratieentlastung@stala.bwl.de

Kontakt Rechtsetzung VwV Regelungen: vwv-regelungen@im.bwl.de

Weitere Informationen zum Digitaltauglichkeits-Check BW und zu den VwV Regelungen sowie zu Hintergrundmaterial zu den Handlungsfeldern des Digitaltauglichkeits-Checks BW sind über das BW Portal unter dem Reiter Rechtsetzung VwV Regelungen – Digitaltauglichkeits-Check enthalten.

Verbesserter Datenumgang und die Möglichkeit von Nachweisdatenabrufen in digitalen Verwaltungsverfahren – das ist das Verständnis einer modernen, serviceorientierten Verwaltung.

Unter dem Thema „Registermodernisierung“ vereinen sich diese genannten Ziele. Das Innenministerium Baden-Württemberg arbeitet zusammen mit verschiedensten Stakeholdern an der Zielerreichung und trägt dabei das Verständnis, dass Registermodernisierung im Kern die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und damit das Erreichen einer weiteren Stufe in der Verwaltungsdigitalisierung ist.

Once-Only, NOOTS und Datenqualität

Mit Ermöglichung des nationalen und EU-weiten Nachweisdatenaustausches wird das Once-Only-Prinzip umgesetzt – Daten sollen den Behörden nur noch einmal zur Verfügung gestellt werden müssen.

Zentral für den Nachweisdatenaustausch ist eine gemeinsame, durch Bund und Länder genutzte IT-Infrastruktur. An diese IT-Infrastruktur, dem Nationalen Once-Only-Technical-System (NOOTS), sollen die nachweisanfordernden Stellen ihre Onlineservices (Onlinedienste, Onlinedienstportale) sowie die nachweisliefernden Stellen ihre Datenbestände (Register, Fachverfahren) anschließen. Das NOOTS ist ein komplexes System aus informationstechnischen Komponenten, Schnittstellen und Standards. Über die Komponente „Intermediäre Plattform“ soll der Anschluss über das NOOTS an das EU-Once-Only-Technical-System (EU-OOTS) erfolgen, damit Deutschland seinen Verpflichtungen aus der Single Digital Gateway-Verordnung im Hinblick auf den europäischen Nachweisdatenaustausch für Verwaltungsleistungen nachkommt.

Die Steuerung der notwendigen Vorarbeiten für die Umsetzung des Once-Only-Prinzips werden seit Juli 2025 durch die NOOTS-Umsetzungsorganisation übernommen. Unterstützt wird sie insbesondere durch weitere Beirats- und Beteiligungs- sowie Abstimmungsstrukturen. Fokus der aktuellen Arbeiten ist die Bereitstellung eines für den Anschluss in der Fläche betriebsbereiten NOOTS ab November 2026. Parallel dazu laufen in Zusammenarbeit u. a. mit dem Bundesverwaltungsamt als Registermodernisierungsbehörde die Arbeiten um eine verbesserte Datenzuordnung, Datenqualität und Datentransparenz und damit die Umsetzung der Vorgaben aus dem Identifikationsnummerngesetz.

Vertiefte Informationen, Kontaktmöglichkeiten, Hinweise zu Veranstaltungen und Newslettern zur Registermodernisierung (RegMo) finden Sie insbesondere auf der entsprechenden Seite des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung, Bundesverwaltungsamts sowie in den entsprechenden Sitzungsbeschlüssen des IT‑Planungsrats. Perspektivisch soll die NOOTS-Homepage die zentrale Wissens- und Kollaborationsplattform für die RegMo werden. Hier finden Sie auch insbesondere erste Erfahrungsberichte zu abgeschlossenen NOOTS-Projekten wie zum ersten erfolgreichen Produktivgang mit dem Onlinedienst „Bewohnerparkausweis beantragen“ unter Projektsteuerung durch das Innenministerium Baden-Württemberg.

Umsetzung Registermodernisierung in Baden-Württemberg

Mit Beschluss 2023/22 vom Juli 2023 hat der IT-Planungsrat festgestellt, dass zur erfolgreichen, effizienten und flächendeckenden Umsetzung der Registermodernisierung (RegMo) eine RegMo-Koordination in Bund und Ländern zu etablieren ist.

Seit November 2023 ist im Innenministerium Baden-Württemberg die RegMo-Koordination zur Begleitung der RegMo-Umsetzung in Baden-Württemberg eingerichtet (RegMo-K BW). Die RegMo-K BW erfüllt gegenüber öffentlichen Stellen verschiedener Verwaltungsebenen in Baden-Württemberg u. a. folgende koordinativeinformative und kommunikative Aufgaben:

  • Sie ist das zentrale Bindeglied insbesondere zur NOOTS-Umsetzungsorganisation und zum Bundesverwaltungsamt.
  • Sie koordiniert die RegMo-Umsetzung in Baden-Württemberg und ist zentrale Ansprechperson im Land für die RegMo.
  • Sie identifiziert die Herausforderungen der RegMo, informiert zur RegMo sowie steht im engen Austausch mit weiteren Stakeholdern in der RegMo-Umsetzung. Dazu nimmt sie an relevanten Terminen teil sowie organsiert passende Austauschformate.
  • Sie kümmert sich um die übergeordnete Haushaltsvorsorge.

Die RegMo-K BW ist über folgende E-Mail-Adresse erreichbar: regmobw@im.bwl.de

Weitere Informationen zur RegMo-Umsetzung in Baden-Württemberg und RegMo-Nachrichten für Baden-Württemberg sind über das BW Portal unter dem Reiter IT – Digitalisierung – Registermodernisierung oder über folgenden QR-

Die Digitalisierung der Verwaltung findet im Rahmen rechtlicher Vorgaben und Möglichkeiten statt.

E-Government-Gesetz

Basisvorschrift des Landes für die Verwaltungsdigitalisierung ist das E-Government-Gesetz. Einen Teil bilden die Vorgaben zum elektronischen Verwaltungshandeln. Der zweite Teil regelt die Organisation und Struktur der Zusammenarbeit innerhalb des Landes und mit den Kommunen.

E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg

Die E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg vom 10. März 2020 verpflichtet im Rahmen von öffentlichen Aufträgen die öffentliche Verwaltung in Baden-Württemberg zum Empfang von elektronischen Rechnungen sowie die Lieferanten und Dienstleister zum Versand von elektronischen Rechnungen.

ADVZG

Die Neufassung des Gesetzes über die Zusammenarbeit bei der automatisierten Datenverarbeitung (ADV-Zusammenarbeitsgesetz – ADVZG) im Jahr 2018 diente der Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Zusammenführung der drei regionalen Zweckverbände für kommunale Datenverarbeitung und der Datenzentrale Baden-Württemberg in einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts, der Komm.ONE.

Sonstige Regelungen

Durch die Etablierung des Studiengangs Digitales Verwaltungsmanagement auf der Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Dienst im digitalen Verwaltungsmanagement werden Digitalisierende für Behörden im ganzen Land kompetent und versiert ausgebildet. Mit der VwV IT-Organisation wird die IT der Landesverwaltung und deren Fortschritt koordiniert und gesteuert. Die Digitalisierung von Behörden umfasst auch das Bußgeldverfahren, wozu die E-Akten-Bußgeldverordnung einen wichtigen Beitrag leistet.

Digitalisierung ist komplex Informieren Sie sich über die vielfältigen Themen!

Mehrer Personen steht um eine interaktive Karte - eine Person mit Touchpen zeigt etwas auf der Karte. Bild ist lila eingefärbt
Foto: Ludmilla Pasrsyak, © Fraunhofer IAO

Digitalisierungsstrategie

Im Mittelpunkt stehen die Menschen im Land. Ihnen soll die Digitalisierung dienen. Damit dies gelingt, formuliert die Strategie klare Ziele. Alle Projekte und Vorhaben sollen Wohlstand, Nachhaltigkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt oder digitale Souveränität in Baden-Württemberg sichern.

zur Digitalisierungsstrategie
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Breitband & Mobilfunk

Der Ausbau der digitalen Infrastruktur ist für eine digitale Zukunft ganz entscheidend: Breitband ist nicht alles, aber ohne Breitband ist alles nichts. Daher sind Breitband und Mobilfunk unsere Schwerpunkte.

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