In Baden-Württemberg seit Oktober 2023 verpflichtend
Die Weichen für die Verwaltungsdigitalisierung werden in der Rechtsetzung gestellt. Verwaltungsdigitalisierung wiederum ist ein wichtiger Hebel für Bürokratieentlastung. Die Landesregierung hatte sich deshalb 2021 im Politikfeld Bessere Rechtsetzung unter anderem das Ziel gesetzt, Regelungsentwürfe auf ihre Digital- und Praxistauglichkeit zu prüfen. Laut Koalitionsvereinbarung zur 17. Legislaturperiode sollen die Legistinnen und Legisten im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens prüfen, ob sich die geplanten Regelungen digital ausführen lassen (: „Ein Digital-TÜV für digitale Verwaltungslösungen ist allen Gesetzesentwürfen beizufügen und die notwendigen Digitalisierungserfordernisse, Datenfolgenbewertungen und -bereitstellungen sind auszuführen.“
Seit 1. Oktober 2023 ist daher für alle Regelungsvorhaben der Landesregierung mit Auswirkungen auf die digitale Abwicklung von Verwaltungsverfahren ein Digitaltauglichkeits-Check verpflichtend vorgeschrieben.
Nutzerorientierte elektronische Zugänge zu effizienten Verwaltungsverfahren mit medienbruchfreien elektronischen Geschäftsprozessen sind das Ziel. Voraussetzung dafür sind Rechtsgrundlagen, die dies ermöglichen und nicht behindern.
Digitalisierungserfordernisse von Anfang an mitdenken
Der Digitaltauglichkeits-Check BW soll es den Legistinnen und Legisten erleichtern, Regelungsentwürfe der Landesregierung möglichst frühzeitig auf Digitaltauglichkeit zu prüfen und dazu beitragen, dass Digitalisierungserfordernisse in der Rechtsetzung von Anfang an systematisch mitgedacht und angemessen berücksichtigt werden. Arbeitsgrundlage ist der Leitfaden Digitaltauglichkeits-Check mit seinen fünf Prinzipien. Er liegt dem Kerndokument der baden-württembergischen Rechtsetzung, der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen), als Anlage 3 bei.
Der Digitaltauglichkeits-Check BW wird unter Federführung des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa Baden-Württemberg iterativ und praxisorientiert weiterentwickelt. Geprüft werden die Ergebnisse der Digitaltauglichkeits-Checks BW ebenfalls vom Innenministerium BW. Die Stabsstelle für Bürokratieentlastung beim Statistischen Landesamt steht den Ressorts beratend zur Seite.
Konzeption des Digitaltauglichkeits-Checks BW
Der Digitaltauglichkeits-Check BW ist als Verfahren mit zwei Schritten angelegt (frühzeitige Vorprüfung und anschließende Dokumentation der Ergebnisse des Digitaltauglichkeits-Checks). Das jeweils federführende Ministerium ist für den verpflichtenden Check seines Regelungsvorhabens verantwortlich.
Die folgenden fünf Prinzipien sollen dem Regelungsersteller dabei helfen, das Digitalisierungspotential des eigenen Regelungsvorhabens strategisch auszuschöpfen und Digitalisierungshindernisse zu vermeiden:
- Verzichtbare Form- und Mitwirkungsvorschriften vermeiden
- Verfahren digital abwickeln, elektronische Kommunikation medienbruchfrei anlegen
- Verwaltungsprozesse beschleunigen
- Digitales Fachrecht beachten
- Informationssicherheit und Datenschutz gewährleisten
Die Anlage 3 der VwV Regelungen liefert hierbei weitere Anhaltspunkte und Fragen, anhand derer das Regelungsvorhaben auf Digitaltauglichkeit geprüft werden kann.
VwV Regelungen – das Kerndokument baden-württembergischer Rechtsetzung
Die Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen) ist das Kerndokument der baden-württembergischen Rechtsetzung. Sie richtet das Rechtssetzungsverfahren und die Inhalte von Regelungen an den Grundsätzen Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Digitaltauglichkeit aus und stellt allgemeine Regeln für das Erlassen und Ändern von Rechtsvorschriften (Gesetze und Rechtsverordnungen) und von Verwaltungsvorschriften auf. Sie formuliert Grundsätze zur Prüfung von Regelungsvorhaben auf Erforderlichkeit, Qualität und Digitaltauglichkeit, auf Belastung von Normadressaten durch unnötige Bürokratie, zur Regelungsfolgenabschätzung, zur Nachhaltigkeitsprüfung und zur Veröffentlichung von Regelungen sowie zur Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften und innerdienstlichen Anordnungen.
Wichtige Anlagen
Anlagen zur VwV Regelungen sind die „Regelungsrichtlinien zur formalen Gestaltung von Regelungsentwürfen“ sowie die Leitfäden zum Digitaltauglichkeits- und zum Nachhaltigkeits-Check.
Ansprechpartner und weitere Informationen
Die Prüfstelle Digitaltauglichkeits-Check ist über folgende E-Mail-Adresse erreichbar: digitaltauglichkeits-check@im.bwl.de
Die Stabsstelle für Bürokratieentlastung beim Statistischen Landesamt ist über folgende E‑Mail-Adresse erreichbar: buerokratieentlastung@stala.bwl.de
Kontakt Rechtsetzung VwV Regelungen: vwv-regelungen@im.bwl.de
Weitere Informationen zum Digitaltauglichkeits-Check BW und zu den VwV Regelungen sowie zu Hintergrundmaterial zu den Handlungsfeldern des Digitaltauglichkeits-Checks BW sind über das BW Portal unter dem Reiter Rechtsetzung VwV Regelungen – Digitaltauglichkeits-Check enthalten.