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Breitband Informationen für Kommunen

Welche Schritte zur Förderung sind notwendig? Was kann gefördert werden? Wie kann man Fördermittel beantragen, wie abrechnen? Wie informiere ich mich zu den alternativen Verlegemethoden oder zum Zusammenspiel von gefördertem und eigenwirtschaftlichem Ausbau? Das und vieles mehr können Sie hier erfahren.

Bauarbeiten in einem Wald in der Gemeinde Seebach - Bild ist lila eingefärbt
© Gemeinde Seebach

Schritt für Schritt zur Förderung

Sie wollen Ihre Kommune gigabitfähig machen? Dann sind Sie hier richtig.

Das Land fördert den Breitbandausbau in Baden-Württemberg über eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes, mit dem Ziel, stets eine Förderquote von 90 % zu erreichen.

Ein Gebiet darf nur dann gefördert ausgebaut werden, wenn es unterversorgt ist. Auf Grundlage der NGA-Rahmenregelung der EU gelten Gebiete als nicht ausreichend versorgt, wenn sie nicht über eine Versorgung von mindestens 500 Mbit/s im Download bzw. mindestens 200 Mbit/s symmetrisch verfügen. Unterversorgte Gebiete lassen sich mit dem Breitbandatlas des Bundes identifizieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Projektträgers des Bundes

Gibt es ein Unternehmen, das innerhalb von drei Jahren in dem betreffenden Gebiet eine NGA-Breitbandinfrastruktur bauen möchte oder liegt ein sogenanntes Marktversagen vor?

Um ein solches zu belegen, muss eine Markterkundung durchgeführt werden.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn kein privatwirtschaftliches Unternehmen ein Ausbauinteresse im Rahmen des Markterkundungsverfahrens angekündigt hat.

Alle relevanten Informationen zum Förderprogramm des Bundes finden Sie auf der Webseite des Projektträgers des Bundes

Das Land fördert den Breitbandausbau in Baden-Württemberg über eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes, mit dem Ziel, stets eine Förderquote von 90 % zu erreichen.

Wir bitten um elektronische Übersendung des Förderantrags mit allen Unterlagen sowie den Erklärungen über das Serviceportal service-bw:

Antragstellung service-bw Bundesmitfinanzierung durch das Land

Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, hören Sie von uns.

Wenn Ihr Antrag bewilligt werden kann, lädt Sie der stellvertretende Ministerpräsident und Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Thomas Strobl, zur Überreichung des Förderbescheids ein.

Wir bitten um elektronische Übersendung des Förderantrags mit allen Unterlagen sowie den Erklärungen per E-Mail an Auszahlung-Breitband@im.bwl.de.

Das Abrechnungsformular für die Auszahlung von Breitbandprojekten sowie die Schulungsunterlagen sind unter folgenden Links zu finden:

  • Landesförderung: Link
  • Bundesmitfinanzierung: Link

Wir wollen die kommunalen Zuwendungsempfänger so gut es geht bei der Fördermittelabrechnung unterstützen! Daher haben wir unter obenstehenden Links zusätzlich ein Hinweisblatt für das Erstellen von Mittelabrufen und Verwendungsnachweisen veröffentlicht. Dieses enthält neben Ausfüllhinweisen zum Abrechnungsformular auch Tipps zur Vermeidung von Nachforderungen. Bei Fragen zur Fördermittelabrechnung können Sie sich gerne an Auszahlung-Breitband@im.bwl.de oder an 0711/231-3793 wenden.

Originäres Landesförderprogramm

Nach einer letzten Verlängerung ist das originäre Breitbandförderprogramm des Landes Baden-Württemberg Ende 2022 ausgelaufen. Neue Förderanträge können nicht mehr gestellt werden. Unterlagen zur Förderung sowie wichtige Hinweise zur Dokumentation und Abrechnung geförderter Breitbandprojekte stellen wir Ihnen gewiss weiterhin zur Verfügung.

Die Verwaltungsvorschrift, die Datenschutzerklärung, den Leitfaden, die GIS-Nebenbestimmungen BW, das Hinweisblatt Öffentlichkeitsarbeit sowie die Abrechnungsunterlagen finden Sie in unserem Download-Bereich.

Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes mit Landesmittel

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Mitfinanzierung zur Bundesförderung Breitbandvorhaben, die nach dem Bundesförderprogramm gefördert werden.

Die Verwaltungsvorschrift Breitbandmitfinanzierung, die Verwaltungsvorschrift Gigabitmitfinanzierung, GIS-Nebenbestimmungen BW, das Hinweisblatt Öffentlichkeitsarbeit sowie Antrags- und Abrechnungsunterlagen finden Sie in unserem Download-Bereich.

Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm finden Sie auf den Seiten des Projektträgers des Bundes: Gigabit-Projektträger

Informationen zum Breitbandförderprogramm des Bundes finden Sie auch auf den Seiten des BMDV.

Noch Fragen? Melden Sie sich bei uns!

Für allgemeine Anfragen: breitband@im.bwl.de

Erreichbarkeit Bewilligungsbehörde Breitbandausbau:

Tel.: 0711 / 231-3738

Tel.: 0711 / 231-3736

breitband@im.bwl.de

Erreichbarkeit Auszahlungsstelle Breitbandausbau:

Tel.: 0711 / 231-3793

Auszahlung-Breitband@im.bwl.de

Profitieren Sie von unseren Schulungsangeboten

Schulungen und Workshops für den Ausbau der digitalen Infrastruktur

Das Kompetenzzentrum Breitband und Mobilfunk bietet den Kommunen und kommunalen Einrichtungen regelmäßig Schulungen für die Antragstellung oder Abrechnung von geförderten Breitbandprojekten. Näheres erfahren Sie rechtzeitig über unsere Rundmails und unseren Newsletter. Bei Interesse können Sie sich gerne auch unter breitband@im.bwl.de melden.

Foto: Ludmilla Pasrsyak, © Fraunhofer IAO
Unterstützung für Kommunen bei der Abrechnung von Breitbandprojekten

Zu unseren Unterstützungsleistungen bei der Abrechnung von Fördermitteln gehören Hinweisblätter, Präsentationen und Erklärvideos. Schauen Sie rein!

>Cloud-Link zu Unterlagen für die Landesförderung 

>Cloud-Link zu Unterlagen für die Mitfinanzierung der Bundesförderung

Als besonderen Service haben wir Ihnen zudem fünf Erklärvideos bereitgestellt. Aufgezeichnet wurden diese 2022. Mittlerweile ist das Kompetenzzentrum Breitband und Mobilfunk im Referat 43 (statt 73).

1.1 IM-Tutorial zum Mittelabruf

Durch einen Mittelabruf können sich kommunale Zuwendungsempfänger sowohl in der Landesförderung als auch in der Bundesmitfinanzierung während der Projektlaufzeit entsprechend dem Baufortschritt einen Abschlag von bis zu 90 Prozent ihrer bewilligten Zuwendung auszahlen lassen. Somit dient der Mittelabruf der fortlaufenden Deckung der getätigten Ausgaben im Zuge der Projektrealisierung.

Vorteile der schnellen Auszahlung durch häufige Mittelabrufe:

  • Ist mit wenig Vorbereitungsaufwand verbunden
  • Ermöglicht eine bessere Finanzierung während der Projektlaufzeit (weniger Kredite notwendig)
  • Führt zu einer schnellen Auszahlung von Fördermitteln
  • Erleichtert die Erstellung des Schlussverwendungsnachweises

1.2 IM-Tutorial zum (Schluss-) Verwendungsnachweis

Zum Folie 10 bzw. Minute 4:07 bis 6:10: Hier sind wir kulanter geworden und so gilt „Für Bewilligungen nach dem 01.11.2019 […], sofern der Netzbetrieb bereits erfolgt ist„. Außerdem müssen für Backbone-Projekte keine Geodaten nach Phase 4 eingereicht werden.

1.3 IM-Tutorial zur vertieften Verwendungsnachweisprüfung

Die vertiefte Verwendungsnachweisprüfung findet nur stichprobenartig statt.

Erst wenn der Verwendungsnachweis eingereicht wird, melden wir uns und fordern Unterlagen an.

Diese betreffen die Rechnungen, Bauvergabe und Netzbetriebsvergabe.

1.4 Hinweise des IM zum Thema Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

1.5 Hinweise des IM zum Thema Subventionsbetrug

Darüber hinaus leiten wir als Wissensmultiplikator den Kommunen und Landkreisen in Baden-Württemberg gerne regelmäßig interessante Schulungsangebote weiter.

Unterstützung für Kommunen zu den alternativen Verlegemethoden

Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg hatte im September 2022 zu der Informationsveranstaltung „Alternative Verlegemethoden und Satellitentechnik“ eingeladen. Neben einem Videogrußwort von Innen- und Digitalisierungsminister Thomas Strobl und einem Impulsvortrag vom Landesbeauftragten für Informationstechnologie Stefan Krebs konnten zahlreiche, hochkarätige Referenten aus dem Bereich der Satellitenkommunikation und des Tiefbaus gewonnen werden. Die Unterlagen zu der Veranstaltung finden Sie in unserer Cloud.

Daneben hat auch das Gigabitbüro des Büros Broschüren zur Satellitentechnik und zu den alternativen Verlegemethoden. Interessieren Sie sich für die Satellitenkommunikation, werden Sie hier fündig. Die Informationen zu den alternativen Verlegemethoden finden Sie hier und im folgenden Abschnitt.

Chancen der alternativen Verlegemethoden

Der Breitbandausbau ist von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur. Der Tiefbau gilt als Kostentreiber des Gigabitausbaus und daher können die traditionellen Verlegemethoden von Glasfaserkabeln aufgrund ihrer hohen Kosten und langen Umsetzungszeiten eine Herausforderung darstellen. Alternative Verlegemethoden können Chancen bieten. Durch diese Methoden kann der Breitbandausbau beschleunigt und die Kosten reduziert werden, was besonders in ländlichen Gebieten von Vorteil sein kann.

Bei der Auswahl alternativer Verlegemethoden muss die geografische Beschaffenheit und die Geologie beachtet werden. Die alternativen Verlegemethoden unterscheiden sich in drei Kategorien:

  1. Offene Bauweise
  2. Geschlossene Bauweise
  3. Oberirdische Bauweise

1. Offene Bauweise

Bei der offenen Bauweise wird die Erdoberfläche so geöffnet, dass ein Graben entsteht. Somit wird bei dieser Bauweise immer ein Graben oder Schlitz in der befestigten oder unbefestigten Oberfläche erzeugt. Dies geschieht meist mit einem Bagger oder durch Handschachtung. Die Herstellung des Grabens hängt von den ortsspezifischen Gegebenheiten und der Bodenart ab.

Bei dem offenen Grabenbau wird anhand eines Baggers die Erdoberfläche geöffnet und ein Graben ausgehoben. Bei dieser Methode wird der Boden direkt ausgegraben, um Platz für die Rohrverlegung zu schaffen. Die Herstellung des Grabens hängt dabei von den ortsspezifischen
Gegebenheiten und der Bodenart ab. Der offene Grabenbau ermöglicht eine einfache Verlegung von Glasfaserkabeln und die Installation anderer Infrastrukturen wie Leerrohren, Gehäusen und Schächten.

Bei dem Kabelpflugverfahren wird ein Pflug mithilfe einer Zugmaschine durch das Erdreich gezogen, um einen schmalen und tiefen Graben zu erzeugen. In dem entstehenden Schlitz kann im selben Schritt ein Leerrohrverband verlegt werden. Gleichzeitig wird der Boden wieder zusammengedrückt. Diese Methode ist schonender für den Boden, da weniger Schaden als beim offenen Grabenbau entsteht. Geeignet ist diese Methode besonders im ländlich geprägten Raum (bspw. zwischen zwei Ortschaften). Dieses Verfahren kann jedoch nicht bei allen Bodentypen angewendet werden, da die Schneide des Pfluges durch den Boden gedrückt werden muss.

Mit dem Trenchingverfahren werden schmale Gräben oder Schlitze in Böden, Straßen oder Wege eingearbeitet. Dieses Verfahren nimmt nur wenig Platz in Anspruch und ermöglich eine schnelle Fertigstellung von Glasfasertrassen. Die verschiedenen Trenchingverfahren (Fräs-, Säge- und Schleifverfahren) unterscheiden sich u. a. in Tiefe und Breite des hergestellten Grabens bzw. Schlitzes und ihren Einsatzbereichen.

Beim Trenching mit dem Fräsverfahren kommt ein unterschiedlich großes Fräsrad zum Einsatz, abhängig von der gewünschten Breite und Tiefe des Schlitzes. Fräsräder können neben dem Erdreich auch Asphalt- oder Betonschichten durchdringen.

2. Geschlossene Bauweise

Mit der geschlossenen Bauweise können Kabelschutzrohre verlegt werden, ohne dafür einen Graben auszuheben. Die verschiedenen Möglichkeiten der geschlossenen Bauweise machen es möglich, dass nahezu überall dort, wo Leitungen und Rohre verlegt werden müssen, grabenlos gebaut werden kann. Die geschlossene Bauweise hat folgende Vorteile:

  • Geringer Platzbedarf
  • Schonung wertvoller Oberflächen
  • Entfallen von aufwendigen Aushub- und Wiederherstellungsarbeiten
  • Minimale Behinderung von Verkehr, Wirtschaft und Anwohnern
  • Starke Reduktion von Emissionen und geringer Verbrauch von Naturkapital
  • Deutlich niedrigere direkte und indirekte Kosten
  • Kürzere Bauzeiten

Beim Spülbohrverfahren ermöglicht eine Pilotbohrung einen Vortrieb bei unterschiedlichsten Bodenbeschaffenheiten. Nach der Pilotbohrung wird durch Zurückziehen des Bohrgestänges eine Aufweitbohrung vorgenommen und ein Kabelschutzrohr in den Bohrkanal eingeführt. Der erste Arbeitsschritt besteht aus dem Bohren und der zweite Arbeitsschritt aus dem Einzug des Kabelschutzrohres. Durch eine Kommunikation per Funk kann der Bohrvorgang gesteuert werden. Das Spülborverfahren ist auch für längere Strecken geeignet.

Ähnlich wie das Spülbohrverfahren wird mit dem Bohrprinzip ein dünnes Kunststoffgestänge mit Unterstützung eines Wasser-/Betongemisches per Hand in den Baugrund eingeschoben. Das Gemisch spült den Boden nach oben und bildet einen Schacht, der ausreichend groß für die Verlegung eines Kabelschutzrohres ist. Auch das Spüllanzenverfahren besteht aus zwei Arbeitsschritten. Der erste Arbeitsschritt besteht aus dem Durchdringen des Bodens und der zweite Arbeitsschritt aus dem Einzug des Kabelschutzrohres. Diese Methode eignet sich besonders für Hausanschlüsse und dem innerstädtischen Ausbau. Mit diesem Verfahren sind Streckenlängen von bis zu 30 Metern möglich.

Beim Verdrängungsverfahren wird eine nicht steuerbare Erdrakete eingesetzt, die durch das Erdreich geschossen wird. Beim Pressverfahren besteht der Kopf ebenfalls aus einer Erdrakete. Mit dem zusätzlichen kleinen Gestänge, welches geortet werden kann, weiß die bedienende Person, wo sich das Gerät befindet und kann Korrekturen vornehmen (nicht steuern). Das Press- und Verdrängungsverfahren ist vor allem für kürzere Strecken bis zu 50 Metern und für Hausanschlüsse geeignet. Die mögliche Länge hängt neben dem eingesetzten Gerät auch von der Beschaffenheit des Bodens ab. Für dieses Verfahren muss der Boden Bodenvolumen aufweisen, da das Bodenmaterial weggedrängt wird. Die Erdrakete ist ein mit Druckluft betriebenes Gerät, welches durch den Antrieb und der Spitze den Boden zertrümmert, die Erde verdrängt und ein Loch erzeugt. Da die Maschine gleichzeitig das Kabelschutzrohr mitnimmt ist, nur ein Arbeitsschritt notwendig.

Eine weitere Möglichkeit der geschlossenen Bauweise ist die Nutzung von bereits vorhandenen Abwassersystemen. Hierbei dient das Abwassernetz als Trasse für die neue Netzinfrastruktur. Eine Trassenverlegung kann in betriebenen oder stillgelegten Abwasseranlagen integriert werden. Die Kabelschutzrohre werden in den Abwasserkanal abgesenkt. Jedoch ist eine technische Eignung zu prüfen. Es muss sichergestellt werden, dass der Betrieb des Abwassersystems nicht beeinträchtigt wird und die Kabelschutzrohre stabil und sicher verlegt sind.

3. Oberirdische Bauweise

Eine weitere Alternative zu den offenen und geschlossenen Bauleitungen ist die oberirdische Bauweise. Mit dieser Bauweise kann die Breitbandinfrastruktur durch oberirdische Freileitungen verlegt werden. Die erforderlichen Masten sind entweder bereits vorhanden oder müssen errichtet werden. Neben den für die Telekommunikationslinien gebauten Holzmasten kann die Verlegung auch auf bereits bestehenden Strommasten erfolgen. Dies muss in enger Abstimmung mit den Energieversorgern erfolgen, da die technischen Gegebenheiten stimmen müssen. Vor allem kommt die oberirdische Bauweise im ländlichen Raum zum Einsatz, wenn sich eine Verlegung im Tiefbau aufgrund der topografischen Lage und der geografischen Gegebenheiten nur schwer umsetzen lässt. Mit der oberirdischen Bauweise kann die schwierige Geologie überwunden werden und es besteht die Möglichkeit, große Entfernungen zu überwinden. So können kleinere Ortschaften, abgelegene Siedlungen oder einzelne Gebäude erschlossen werden. Die Verlegung geschieht dabei ohne Bohrungen.

In Deutschland sind etwa drei Millionen Holzmasten mit oberirdischen Telekommunikationslinien vorhanden. Diese Masten bieten die Möglichkeit, abgelegene Ortschaften schnell und kostengünstig mit Glasfaserleitungen anzubinden. Eine Verlegung im Rahmen der bloßen Mehrung/Ergänzung bzw. eines Austauschs von Kupfer zu Glasfaser benötigt keine Zustimmung des Wegebaulastträgers. Der Wegebaulastträger muss vom Betreiber der Telekommunikationslinie informiert werden. Eine Neuerrichtung, Vergrößerung oder Verschiebung ist zustimmungspflichtig. Die Mitnutzung auf bereits vorhandenen Strommasten benötigen immer einen engen Austausch mit den Energieversorgern, da die technischen Gegebenheiten stimmen müssen.

Nach § 127 TKG erfordert der Neubau einer oberirdischen Linie die Zustimmung des Wegebaulastträgers. Anhand der örtlichen Gegebenheiten werden die passenden Masttypen und die Mastverstärkungsmittel ausgewählt. Masten müssen alle sechs Jahre auf Ihre Festigkeit geprüft werden und haben eine Lebensdauer von 20 bis 30 Jahre.

Tiefbau Übersicht / © Gigabitbüro des Bundes
Tiefbau Übersicht / © Gigabitbüro des Bundes
Offener-Grabenbau / © Gigabitbüro des Bundes
Offener-Grabenbau / © Gigabitbüro des Bundes
Kabelpflugverfahren / © Gigabitbüro des Bundes
Kabelpflugverfahren / © Gigabitbüro des Bundes
Kettenfräsverfahren / © Gigabitbüro des Bundes
Kettenfräsverfahren / © Gigabitbüro des Bundes
Fräsrad Schleppschalung / © Gigabitbüro des Bundes
Fräsrad Schleppschalung / © Gigabitbüro des Bundes
Schleifverfahren / © Gigabitbüro des Bundes
Schleifverfahren / © Gigabitbüro des Bundes
Spülbohrverfahren / © Gigabitbüro des Bundes
Spülbohrverfahren / © Gigabitbüro des Bundes
Spüllanzenverfahren / © Gigabitbüro des Bundes
Spüllanzenverfahren / © Gigabitbüro des Bundes
Bodenverdrängungsverfahren Erdrakete/ © Gigabitbüro des Bundes
Bodenverdrängungsverfahren Erdrakete/ © Gigabitbüro des Bundes

Das Gigabitbüro des Bundes bietet regelmäßig Informationen zu den alternativen Verlegemethoden. Neben ihren Workshops informiert das Gigabitbüro des Bundes auch mit Broschüren und ihrer Website.

https://gigabitbuero.de/publikationen/

© Stadt Konstanz

Schulungsangebot des Gigabitbüros des Bundes

Das Gigabitbüro des Bundes bietet ebenfalls regelmäßig interessante Workshops rund um den Ausbau der digitalen Infrastruktur sowie auf Anfrage auch individuelle abgestimmte Schulungen an.

Mit dem digitalen Lernportal des Gigabitbüros des Bundes kann man sein Wissen über den Gigabitausbau abwechslungsreich und interaktiv mit animierten Präsentationen, Praxisvideos, Interviews und Selbstkontrollen erweitern. Das kostenfreie Angebot richtet sich an alle kommunalen Vertreter sowie an Beschäftigte von Landes- oder Bundesinstitutionen und kommunalen Unternehmen, die sich mit dem Breitbandausbau beschäftigen.

Zudem informiert das Gigabitbüro gerne mit seiner Roadshow und seinen zahlreichen Publikationen wie Leitfäden („Wie kommt die Glasfaser zu Ihnen nach Hause?“), Erklärvideos („Gigabit im Klassenzimmer“) und Flyer („Ihr Glasfaseranschluss“) sowie seiner Mediathek.

Zum Zusammenspiel von gefördertem und eigenwirtschaftlichem Ausbau – umfassendes Publikationsangebot des Gigabitbüros des Bundes

Der Telekommunikationsmarkt ist durch die Europäische Union seit dem Jahr 1998 vollständig liberalisiert. Seitdem fällt in erster Linie dem freien Markt und folglich den privaten Telekommunikationsunternehmen die grundsätzliche Aufgabe zu, den Verbrauchern Telekommunikationsdienste bereitzustellen und hierfür die Breitbandinfrastruktur vorzuhalten und auszubauen. Auf dem Weg hin zu einer flächendeckenden Versorgung mit Gigabitnetzen investieren die Telekommunikationsunternehmen große Summen in den Auf- und Ausbau von Netzinfrastrukturen. Dort, wo die Erschließung von Haushalten, Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen besonders schwierig und unwirtschaftlich ist, kann ein geförderter Ausbau in Betracht kommen.

Auf diese Weise konnte bereits eine Vielzahl kommunaler Förderprojekte geplant und umgesetzt werden und auch weiterhin stellt der geförderte Ausbau eine wichtige Ergänzung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus dar.

Abstrakte Grafik von digital Händen - Bild ist lila eingefärbt

Um das Ziel einer flächendeckenden Versorgung zu erreichen und Fördermittel gezielt einzusetzen, kommt es auf das sinnvolle Zusammenspiel von eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau an.

Ein kommunaler Branchendialog ist ein geeignetes Mittel, um den Austausch einer Kommune mit den vor Ort tätigen Telekommunikationsunternehmen zu möglichen eigenwirtschaftlichen Ausbaumöglichkeiten voranzubringen und Auftakt einer Gesprächsreihe, um Ausbauinteressen und gegenseitige Erwartungshaltungen zu benennen. Hierbei kann zum einen ein Grundstein für eventuelle Kooperationen gelegt werden, zum anderen stellt dieses Ausloten von Ausbaumöglichkeiten einen verbindlichen Inhalt der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes dar.

Das Gigabitbüro des Bundes unterstützt und berät die Kommunen bei der Vorbereitung und Durchführung von Branchendialogen:

In den letzten Jahren hat sich der Telekommunikationsmarkt weiterentwickelt. Neue Telekommunikationsunternehmen treten hinzu, die zusammen mit kapitalstarken Investoren den kostenintensiven Glasfasernetzausbau ebenfalls stark vorantreiben. Aufgrund des gestiegenen Wettbewerbs werden für die ausbauenden Netzbetreiber nun auch solche Regionen interessant, die beim eigenwirtschaftlichen Ausbau bislang kaum im Fokus gestanden haben. Diese Entwicklungen sind zwar grundsätzlich für die Kommunen und für den flächendeckenden Breitbandausbau im Allgemeinen sehr positiv, können die Kommunen aber auch vor besondere Herausforderungen stellen. Die Handreichung „Kommunale Orientierungshilfe zum eigenwirtschaftlichen Ausbau“ des Gigabitbüros des Bundes bietet den Kommunen in diesem Zusammenhang eine praxisorientierte Unterstützung und beleuchtet die Herausforderungen in der Praxis, die Rahmenbedingungen, Handlungsempfehlungen beim eigenwirtschaftlichen Ausbau sowie das Unterstützungsangebot des Gigabitbüros des Bundes.

Ein weiteres wichtiges Instrument zur Stärkung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus in Deutschland bietet der Muster-Kooperationsvertrag für die Ausgestaltung eines eigenwirtschaftlichen Ausbauprojektes, welchen das Gigabitbüro des Bundes zur freiwilligen Nutzung durch die öffentliche Hand und Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung stellt. Das bereitgestellte Muster-Dokument ist als reine Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen und soll lediglich eine Anregung dahingehend bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Der Muster-Kooperationsvertrag wird durch ein Hinweisblatt inhaltlich ergänzt

Erfolgreicher Kommunikation folgt die erfolgreiche bauliche Umsetzung. Dass dies nicht selbstverständlich ist, liegt an Herausforderungen wie zum Beispiel fehlende Tiefbaukapazitäten, hohe rechtliche Ansprüche ans Bauen und besonders schwierige geografische Bedingungen vor Ort. Die Handreichung „Glasfasernetze – Qualitätssicherung bei der Errichtung von Gigabitnetzen“ stellt den Entscheidungsträgern vor Ort Erläuterungen und Abwägungshilfen als mögliches Hilfsmittel zur Verfügung.

  • Sie dient der ersten Orientierung zur Vorbereitung eines nachhaltigen Netzausbaus,
  • enthält Empfehlungen für technische Spezifikationen für Kabelschutzrohre, Mikrorohre und Mikrorohrverbände sowie
  • Qualitätsanforderungen an die Bauausführung und Legung dieser passiven Netzinfrastrukturen.

Die Handreichung ersetzt weder die fachlich qualifizierte Beratung vor Ort noch die fachlich erforderlichen Qualifikationen zur Durchführung der Maßnahmen.

2 Hände mit Touchpen über interaktiver Karte - Bild ist lila eingefärbt
Abstrakte Darstellung einer Stadt mit Breitband-Netzebenen - Bild ist lila eingefärbt
© Breitbandbericht 2020, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Wir liefern die Informationen und Fakten!

Wie viel Bandbreite braucht man im Alltag? Und wie sieht die Breitbandversorgung in Baden-Württemberg aus? Warum fördern wir hier?

Grundlagen & Downloads
Satellit umkreist die Erde - Bild ist lila eingefärbt
© iStock Photo / Gigaitbüro des Bundes

Chancen der Satellitentechnik

Satelliteninternet ist überall dort eine interessante Alternative, wo eine ausreichende Breitbandversorgung mithilfe terrestrischer Technologie nicht realisiert werden kann oder ein zeitlich begrenzter Engpass überbrückt werden muss.

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