Wir liefern die Informationen und Fakten!
Wie viel Bandbreite braucht man im Alltag? Und wie sieht die Breitbandversorgung in Baden-Württemberg aus? Warum fördern wir hier?
Welche Schritte zur Förderung sind notwendig? Was kann gefördert werden? Und welche Schulungsangebote stehen zur Verfügung? Das und vieles mehr können Sie hier erfahren.
Sie wollen Ihre Kommune gigabitfähig machen? Dann sind Sie hier richtig.
Das Land fördert den Breitbandausbau in Baden-Württemberg über eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes, mit dem Ziel, stets eine Förderquote von 90 % zu erreichen.
Ein Gebiet darf nur dann gefördert ausgebaut werden, wenn es unterversorgt ist. Auf Grundlage der NGA-Rahmenregelung der EU gelten Gebiete als nicht ausreichend versorgt, wenn sie nicht über eine Versorgung von mindestens 500 Mbit/s im Download bzw. mindestens 200 Mbit/s symmetrisch verfügen. Unterversorgte Gebiete lassen sich mit dem Breitbandatlas des Bundes identifizieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Projektträgers des Bundes
Gibt es ein Unternehmen, das innerhalb von drei Jahren in dem betreffenden Gebiet eine NGA-Breitbandinfrastruktur bauen möchte oder liegt ein sogenanntes Marktversagen vor?
Um ein solches zu belegen, muss eine Markterkundung durchgeführt werden.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn kein privatwirtschaftliches Unternehmen ein Ausbauinteresse im Rahmen des Markterkundungsverfahrens angekündigt hat.
Alle relevanten Informationen zum Förderprogramm des Bundes finden Sie auf der Webseite des Projektträgers des Bundes
Das Land fördert den Breitbandausbau in Baden-Württemberg über eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes, mit dem Ziel, stets eine Förderquote von 90 % zu erreichen.
Wir bitten um elektronische Übersendung des Förderantrags mit allen Unterlagen sowie den Erklärungen über das Serviceportal service-bw:
Antragstellung service-bw Bundesmitfinanzierung durch das Land
Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, hören Sie von uns.
Wenn Ihr Antrag bewilligt werden kann, lädt Sie der stellvertretende Ministerpräsident und Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Thomas Strobl, zur Überreichung des Förderbescheids ein.
Wir bitten um elektronische Übersendung des Förderantrags mit allen Unterlagen sowie den Erklärungen per E-Mail an Auszahlung-Breitband@im.bwl.de.
Das Abrechnungsformular für die Auszahlung von Breitbandprojekten sowie die Schulungsunterlagen sind unter folgenden Links zu finden:
Wir wollen die kommunalen Zuwendungsempfänger so gut es geht bei der Fördermittelabrechnung unterstützen! Daher haben wir unter obenstehenden Links zusätzlich ein Hinweisblatt für das Erstellen von Mittelabrufen und Verwendungsnachweisen veröffentlicht. Dieses enthält neben Ausfüllhinweisen zum Abrechnungsformular auch Tipps zur Vermeidung von Nachforderungen. Bei Fragen zur Fördermittelabrechnung können Sie sich gerne an Auszahlung-Breitband@im.bwl.de oder an 0711/231-3793 wenden.
Originäres Landesförderprogramm
Nach einer letzten Verlängerung ist das originäre Breitbandförderprogramm des Landes Baden-Württemberg Ende 2022 ausgelaufen. Neue Förderanträge können nicht mehr gestellt werden. Unterlagen zur Förderung sowie wichtige Hinweise zur Dokumentation und Abrechnung geförderter Breitbandprojekte stellen wir Ihnen gewiss weiterhin zur Verfügung.
Die Verwaltungsvorschrift, die Datenschutzerklärung, den Leitfaden, die GIS-Nebenbestimmungen BW, das Hinweisblatt Öffentlichkeitsarbeit sowie die Abrechnungsunterlagen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes mit Landesmittel
Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Mitfinanzierung zur Bundesförderung Breitbandvorhaben, die nach dem Bundesförderprogramm gefördert werden.
Die Verwaltungsvorschrift Breitbandmitfinanzierung, die Verwaltungsvorschrift Gigabitmitfinanzierung, GIS-Nebenbestimmungen BW, das Hinweisblatt Öffentlichkeitsarbeit sowie Antrags- und Abrechnungsunterlagen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm finden Sie auf den Seiten des Projektträgers des Bundes: Gigabit-Projektträger
Informationen zum Breitbandförderprogramm des Bundes finden Sie auch auf den Seiten des BMDV.
Für allgemeine Anfragen: breitband@im.bwl.de
Erreichbarkeit Bewilligungsbehörde Breitbandausbau:
Tel.: 0711 / 231-3738
Tel.: 0711 / 231-3736
Erreichbarkeit Auszahlungsstelle Breitbandausbau:
Tel.: 0711 / 231-3793
Das Kompetenzzentrum Breitband und Mobilfunk bietet den Kommunen und kommunalen Einrichtungen regelmäßig Schulungen für die Antragstellung oder Abrechnung von geförderten Breitbandprojekten. Näheres erfahren Sie rechtzeitig über unsere Rundmails und unseren Newsletter. Bei Interesse können Sie sich gerne auch unter breitband@im.bwl.de melden.
Zu unseren Unterstützungsleistungen bei der Abrechnung von Fördermitteln gehören Hinweisblätter, Präsentationen und Erklärvideos. Schauen Sie rein!
>Cloud-Link zu Unterlagen für die Landesförderung
>Cloud-Link zu Unterlagen für die Mitfinanzierung der Bundesförderung
Als besonderen Service haben wir Ihnen zudem fünf Erklärvideos bereitgestellt. Aufgezeichnet wurden diese 2022. Mittlerweile ist das Kompetenzzentrum Breitband und Mobilfunk im Referat 43 (statt 73).
1.1 IM-Tutorial zum Mittelabruf
Durch einen Mittelabruf können sich kommunale Zuwendungsempfänger sowohl in der Landesförderung als auch in der Bundesmitfinanzierung während der Projektlaufzeit entsprechend dem Baufortschritt einen Abschlag von bis zu 90 Prozent ihrer bewilligten Zuwendung auszahlen lassen. Somit dient der Mittelabruf der fortlaufenden Deckung der getätigten Ausgaben im Zuge der Projektrealisierung.
Vorteile der schnellen Auszahlung durch häufige Mittelabrufe:
1.2 IM-Tutorial zum (Schluss-) Verwendungsnachweis
Zum Folie 10 bzw. Minute 4:07 bis 6:10: Hier sind wir kulanter geworden und so gilt „Für Bewilligungen nach dem 01.11.2019 […], sofern der Netzbetrieb bereits erfolgt ist„. Außerdem müssen für Backbone-Projekte keine Geodaten nach Phase 4 eingereicht werden.
1.3 IM-Tutorial zur vertieften Verwendungsnachweisprüfung
Die vertiefte Verwendungsnachweisprüfung findet nur stichprobenartig statt.
Erst wenn der Verwendungsnachweis eingereicht wird, melden wir uns und fordern Unterlagen an.
Diese betreffen die Rechnungen, Bauvergabe und Netzbetriebsvergabe.
1.4 Hinweise des IM zum Thema Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
1.5 Hinweise des IM zum Thema Subventionsbetrug
Darüber hinaus leiten wir als Wissensmultiplikator den Kommunen und Landkreisen in Baden-Württemberg gerne regelmäßig interessante Schulungsangebote weiter.
Das Gigabitbüro des Bundes bietet ebenfalls regelmäßig interessante Workshops rund um den Ausbau der digitalen Infrastruktur sowie auf Anfrage auch individuelle abgestimmte Schulungen an.
Mit dem digitalen Lernportal des Gigabitbüros des Bundes kann man sein Wissen über den Gigabitausbau abwechslungsreich und interaktiv mit animierten Präsentationen, Praxisvideos, Interviews und Selbstkontrollen erweitern. Das kostenfreie Angebot richtet sich an alle kommunalen Vertreter sowie an Beschäftigte von Landes- oder Bundesinstitutionen und kommunalen Unternehmen, die sich mit dem Breitbandausbau beschäftigen.
Zudem informiert das Gigabitbüro gerne mit seiner Roadshow und seinen zahlreichen Publikationen wie Leitfäden („Wie kommt die Glasfaser zu Ihnen nach Hause?“), Erklärvideos („Gigabit im Klassenzimmer“) und Flyer („Ihr Glasfaseranschluss“) sowie seiner Mediathek.
Zu den Unterstützungsangeboten des Gigabitbüros des Bundes gehört eine Broschüre, die Orientierung für Kommunen beim eigenwirtschaftlichen Ausbau (PDF) bietet.
Wie viel Bandbreite braucht man im Alltag? Und wie sieht die Breitbandversorgung in Baden-Württemberg aus? Warum fördern wir hier?
Satelliteninternet ist überall dort eine interessante Alternative, wo eine ausreichende Breitbandversorgung mithilfe terrestrischer Technologie nicht realisiert werden kann oder ein zeitlich begrenzter Engpass überbrückt werden muss.