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Breitband Informationen für Kommunen

Welche Schritte zur Förderung sind notwendig? Was kann gefördert werden? Und welche Schulungsangebote stehen zur Verfügung? Das und vieles mehr können Sie hier erfahren.

Bauarbeiten in einem Wald in der Gemeinde Seebach - Bild ist lila eingefärbt
© Gemeinde Seebach

Schritt für Schritt zur Förderung

Sie wollen Ihre Kommune gigabitfähig machen? Dann sind Sie hier richtig.

Das Land fördert den Breitbandausbau in Baden-Württemberg über eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes, mit dem Ziel, stets eine Förderquote von 90 % zu erreichen.

Ein Gebiet darf nur dann gefördert ausgebaut werden, wenn es unterversorgt ist. Auf Grundlage der NGA-Rahmenregelung der EU gelten Gebiete als nicht ausreichend versorgt, wenn sie nicht über eine Versorgung von mindestens 500 Mbit/s im Download bzw. mindestens 200 Mbit/s symmetrisch verfügen. Unterversorgte Gebiete lassen sich mit dem Breitbandatlas des Bundes identifizieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Projektträgers des Bundes

Gibt es ein Unternehmen, das innerhalb von drei Jahren in dem betreffenden Gebiet eine NGA-Breitbandinfrastruktur bauen möchte oder liegt ein sogenanntes Marktversagen vor?

Um ein solches zu belegen, muss eine Markterkundung durchgeführt werden.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn kein privatwirtschaftliches Unternehmen ein Ausbauinteresse im Rahmen des Markterkundungsverfahrens angekündigt hat.

Alle relevanten Informationen zum Förderprogramm des Bundes finden Sie auf der Webseite des Projektträgers des Bundes

Das Land fördert den Breitbandausbau in Baden-Württemberg über eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes, mit dem Ziel, stets eine Förderquote von 90 % zu erreichen.

Wir bitten um elektronische Übersendung des Förderantrags mit allen Unterlagen sowie den Erklärungen über das Serviceportal service-bw:

Antragstellung service-bw Bundesmitfinanzierung durch das Land

Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, hören Sie von uns.

Wenn Ihr Antrag bewilligt werden kann, lädt Sie der stellvertretende Ministerpräsident und Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Thomas Strobl, zur Überreichung des Förderbescheids ein.

Wir bitten um elektronische Übersendung des Förderantrags mit allen Unterlagen sowie den Erklärungen per E-Mail an Auszahlung-Breitband@im.bwl.de.

Das Abrechnungsformular für die Auszahlung von Breitbandprojekten sowie die Schulungsunterlagen sind unter folgenden Links zu finden:

  • Landesförderung: Link
  • Bundesmitfinanzierung: Link

Wir wollen die kommunalen Zuwendungsempfänger so gut es geht bei der Fördermittelabrechnung unterstützen! Daher haben wir unter obenstehenden Links zusätzlich ein Hinweisblatt für das Erstellen von Mittelabrufen und Verwendungsnachweisen veröffentlicht. Dieses enthält neben Ausfüllhinweisen zum Abrechnungsformular auch Tipps zur Vermeidung von Nachforderungen. Bei Fragen zur Fördermittelabrechnung können Sie sich gerne an Auszahlung-Breitband@im.bwl.de oder an 0711/231-3793 wenden.

Originäres Landesförderprogramm

Nach einer letzten Verlängerung ist das originäre Breitbandförderprogramm des Landes Baden-Württemberg Ende 2022 ausgelaufen. Neue Förderanträge können nicht mehr gestellt werden. Unterlagen zur Förderung sowie wichtige Hinweise zur Dokumentation und Abrechnung geförderter Breitbandprojekte stellen wir Ihnen gewiss weiterhin zur Verfügung.

Die Verwaltungsvorschrift, die Datenschutzerklärung, den Leitfaden, die GIS-Nebenbestimmungen BW, das Hinweisblatt Öffentlichkeitsarbeit sowie die Abrechnungsunterlagen finden Sie in unserem Download-Bereich.

Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes mit Landesmittel

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Mitfinanzierung zur Bundesförderung Breitbandvorhaben, die nach dem Bundesförderprogramm gefördert werden.

Die Verwaltungsvorschrift Breitbandmitfinanzierung, die Verwaltungsvorschrift Gigabitmitfinanzierung, GIS-Nebenbestimmungen BW, das Hinweisblatt Öffentlichkeitsarbeit sowie Antrags- und Abrechnungsunterlagen finden Sie in unserem Download-Bereich.

Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm finden Sie auf den Seiten des Projektträgers des Bundes: Gigabit-Projektträger

Informationen zum Breitbandförderprogramm des Bundes finden Sie auch auf den Seiten des BMDV.

Noch Fragen? Melden Sie sich bei uns!

Für allgemeine Anfragen: breitband@im.bwl.de

Erreichbarkeit Bewilligungsbehörde Breitbandausbau:

Tel.: 0711 / 231-3738

Tel.: 0711 / 231-3736

breitband@im.bwl.de

Erreichbarkeit Auszahlungsstelle Breitbandausbau:

Tel.: 0711 / 231-3793

Auszahlung-Breitband@im.bwl.de

Profitieren Sie von unseren Schulungsangeboten

Schulungen und Workshops für den Ausbau der digitalen Infrastruktur

Das Kompetenzzentrum Breitband und Mobilfunk bietet den Kommunen und kommunalen Einrichtungen regelmäßig Schulungen für die Antragstellung oder Abrechnung von geförderten Breitbandprojekten. Näheres erfahren Sie rechtzeitig über unsere Rundmails und unseren Newsletter. Bei Interesse können Sie sich gerne auch unter breitband@im.bwl.de melden.

Foto: Ludmilla Pasrsyak, © Fraunhofer IAO

Unterstützung für Kommunen bei der Abrechnung von Breitbandprojekten

Zu unseren Unterstützungsleistungen bei der Abrechnung von Fördermitteln gehören Hinweisblätter, Präsentationen und Erklärvideos. Schauen Sie rein!

>Cloud-Link zu Unterlagen für die Landesförderung 

>Cloud-Link zu Unterlagen für die Mitfinanzierung der Bundesförderung

Als besonderen Service haben wir Ihnen zudem fünf Erklärvideos bereitgestellt. Aufgezeichnet wurden diese 2022. Mittlerweile ist das Kompetenzzentrum Breitband und Mobilfunk im Referat 43 (statt 73).

1.1 IM-Tutorial zum Mittelabruf

Durch einen Mittelabruf können sich kommunale Zuwendungsempfänger sowohl in der Landesförderung als auch in der Bundesmitfinanzierung während der Projektlaufzeit entsprechend dem Baufortschritt einen Abschlag von bis zu 90 Prozent ihrer bewilligten Zuwendung auszahlen lassen. Somit dient der Mittelabruf der fortlaufenden Deckung der getätigten Ausgaben im Zuge der Projektrealisierung.

Vorteile der schnellen Auszahlung durch häufige Mittelabrufe:

  • Ist mit wenig Vorbereitungsaufwand verbunden
  • Ermöglicht eine bessere Finanzierung während der Projektlaufzeit (weniger Kredite notwendig)
  • Führt zu einer schnellen Auszahlung von Fördermitteln
  • Erleichtert die Erstellung des Schlussverwendungsnachweises

1.2 IM-Tutorial zum (Schluss-) Verwendungsnachweis

Zum Folie 10 bzw. Minute 4:07 bis 6:10: Hier sind wir kulanter geworden und so gilt „Für Bewilligungen nach dem 01.11.2019 […], sofern der Netzbetrieb bereits erfolgt ist„. Außerdem müssen für Backbone-Projekte keine Geodaten nach Phase 4 eingereicht werden.

1.3 IM-Tutorial zur vertieften Verwendungsnachweisprüfung

Die vertiefte Verwendungsnachweisprüfung findet nur stichprobenartig statt.

Erst wenn der Verwendungsnachweis eingereicht wird, melden wir uns und fordern Unterlagen an.

Diese betreffen die Rechnungen, Bauvergabe und Netzbetriebsvergabe.

1.4 Hinweise des IM zum Thema Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

1.5 Hinweise des IM zum Thema Subventionsbetrug

Darüber hinaus leiten wir als Wissensmultiplikator den Kommunen und Landkreisen in Baden-Württemberg gerne regelmäßig interessante Schulungsangebote weiter.

© Stadt Konstanz

Schulungsangebot des Gigabitbüros des Bundes

Das Gigabitbüro des Bundes bietet ebenfalls regelmäßig interessante Workshops rund um den Ausbau der digitalen Infrastruktur sowie auf Anfrage auch individuelle abgestimmte Schulungen an.

Mit dem digitalen Lernportal des Gigabitbüros des Bundes kann man sein Wissen über den Gigabitausbau abwechslungsreich und interaktiv mit animierten Präsentationen, Praxisvideos, Interviews und Selbstkontrollen erweitern. Das kostenfreie Angebot richtet sich an alle kommunalen Vertreter sowie an Beschäftigte von Landes- oder Bundesinstitutionen und kommunalen Unternehmen, die sich mit dem Breitbandausbau beschäftigen.

Zudem informiert das Gigabitbüro gerne mit seiner Roadshow und seinen zahlreichen Publikationen wie Leitfäden („Wie kommt die Glasfaser zu Ihnen nach Hause?“), Erklärvideos („Gigabit im Klassenzimmer“) und Flyer („Ihr Glasfaseranschluss“) sowie seiner Mediathek.

Zu den Unterstützungsangeboten des Gigabitbüros des Bundes gehört eine Broschüre, die Orientierung für Kommunen beim eigenwirtschaftlichen Ausbau (PDF) bietet.

Abstrakte Darstellung einer Stadt mit Breitband-Netzebenen - Bild ist lila eingefärbt
© Breitbandbericht 2020, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Wir liefern die Informationen und Fakten!

Wie viel Bandbreite braucht man im Alltag? Und wie sieht die Breitbandversorgung in Baden-Württemberg aus? Warum fördern wir hier?

Grundlagen & Downloads
Satellit umkreist die Erde - Bild ist lila eingefärbt
© iStock Photo / Gigaitbüro des Bundes

Chancen der Satellitentechnik

Satelliteninternet ist überall dort eine interessante Alternative, wo eine ausreichende Breitbandversorgung mithilfe terrestrischer Technologie nicht realisiert werden kann oder ein zeitlich begrenzter Engpass überbrückt werden muss.

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