Breitband Informationen für Kommunen
Welche Schritte zur Förderung sind notwendig? Was kann gefördert werden? Und welche Schulungsangebote stehen zur Verfügung? Das und vieles mehr können Sie hier erfahren.

Schritt für Schritt zur Förderung
Sie wollen Ihre Kommune gigabitfähig machen? Dann sind Sie hier richtig.
Das Land fördert den Breitbandausbau in Baden-Württemberg über eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes, mit dem Ziel, stets eine Förderquote von 90 % zu erreichen.
Ein Gebiet darf nur dann gefördert ausgebaut werden, wenn es unterversorgt ist. Auf Grundlage der NGA-Rahmenregelung der EU gelten Gebiete, die nicht über eine Versorgung von mindestens 100 Mbit/s verfügen, als nicht ausreichend versorgt. Unterversorgte Gebiete lassen sich mit dem Breitbandatlas des Bundes identifizieren.
Hinweis: Derzeit wird die Förderrichtlinie des Bundes zur Breitbandförderung überarbeitet. Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich und ist für ab Frühjahr 2023 vorgesehen.
Gibt es ein Unternehmen, das innerhalb von drei Jahren in dem betreffenden Gebiet eine NGA-Breitbandinfrastruktur bauen möchte oder liegt ein sogenanntes Marktversagen vor?
Um ein solches zu belegen, muss eine Markterkundung durchgeführt werden.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn kein privatwirtschaftliches Unternehmen ein Ausbauinteresse im Rahmen des Markterkundungsverfahrens angekündigt hat.
Hinweis: Derzeit wird die Förderrichtlinie des Bundes zur Breitbandförderung überarbeitet. Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich und ist für ab Frühjahr 2023 vorgesehen.
Das Land fördert den Breitbandausbau in Baden-Württemberg über eine Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes, mit dem Ziel, stets eine Förderquote von 90 % zu erreichen.
Wir bitten um elektronische Übersendung des Förderantrags mit allen Unterlagen sowie den Erklärungen über das Serviceportal service-bw:
Antragstellung service-bw Bundesmitfinanzierung durch das Land
Die Förderanträge können auch per E-Mail an
- breitband-sfr@im.bwl.de für Projekte in den Regierungsbezirken Stuttgart/Freiburg oder
- breitband-katue@im.bwl.de für Projekte in den Regierungsbezirken Karlsruhe/Tübingen
gestellt werden.
Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, hören Sie von uns.
Wenn Ihr Antrag bewilligt werden kann, lädt Sie der stellvertretende Ministerpräsident und Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Thomas Strobl, zur Überreichung des Förderbescheids ein.
Originäres Landesförderprogramm
Nach einer letzten Verlängerung ist das originäre Breitbandförderprogramm des Landes Baden-Württemberg Ende 2022 ausgelaufen. Neue Förderanträge können nicht mehr gestellt werden. Unterlagen zur Förderung sowie wichtige Hinweise zur Dokumentation und Abrechnung geförderter Breitbandprojekte stellen wir Ihnen gewiss weiterhin zur Verfügung.
Die Verwaltungsvorschrift, die Datenschutzerklärung, den Leitfaden, die GIS-Nebenbestimmungen BW, das Hinweisblatt Öffentlichkeitsarbeit sowie die Abrechnungsunterlagen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Mitfinanzierung zum Förderprogramm des Bundes mit Landesmittel
Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Mitfinanzierung zur Bundesförderung Breitbandvorhaben, die nach dem Bundesförderprogramm gefördert werden.
Die Verwaltungsvorschrift Breitbandmitfinanzierung, die Verwaltungsvorschrift Gigabitmitfinanzierung, GIS-Nebenbestimmungen BW, das Hinweisblatt Öffentlichkeitsarbeit sowie Antrags- und Abrechnungsunterlagen finden Sie in unserem Download-Bereich.
Weitere Informationen zum Bundesförderprogramm finden Sie auf den Seiten des Projektträgers des Bundes: Gigabit-Projektträger
Informationen zum Breitbandförderprogramm des Bundes finden Sie auch auf den Seiten des BMDV.
Für allgemeine Anfragen: breitband@im.bwl.de
Erreichbarkeit Bewilligungsbehörde Breitbandausbau:
Tel.: 0711 / 231-3738
Tel.: 0711 / 231-3736
Regierungsbezirke Stuttgart und Freiburg
Regierungsbezirke Karlsruhe und Tübingen
Erreichbarkeit Auszahlungsstelle Breitbandausbau:
Tel.: 0711 / 231-3780
Profitieren Sie von unseren Schulungsangeboten
Schulungen und Workshops für den Ausbau der digitalen Infrastruktur
Das Kompetenzzentrum Breitband und Mobilfunk bieten den Kommunen und kommunalen Einrichtungen regelmäßig Schulungen an mit Blick auf die Antragstellung oder die Abrechnung von geförderten Breitbandprojekten. Näheres erfahren Sie rechtzeitig über unsere Rundmails und unseren Newsletter. Bei Interesse können Sie sich gerne auch unter breitband@im.bwl.de melden.
Zudem leiten wir als Wissensmultiplikator den Kommunen und Landkreisen in Baden-Württemberg gerne regelmäßig interessante Schulungsangebote weiter.


Schulungsangebot des Gigabitbüros des Bundes
Das Gigabitbüro des Bundes bietet ebenfalls regelmäßig interessante Schulungen und Workshops rund um den Ausbau der digitalen Infrastruktur.
- Neben Veranstaltungen von externen Partnern
- liefert das GBB auch zahlreiche eigene Schulungen und Workshops.
Zudem können auf Anfrage auch individuelle abgestimmte Schlungen bzw. Workshops angeboten werden.
Mit dem digitalen Lernportal des Gigabitbüros des Bundes kann man sein Wissen über den Gigabitausbau abwechslungsreich udn interaktiv mit animierten Präsentationen, Praxisvideos, Interviews und Selbstkontrollen erweitern.
Das kostenfreie Angebot richtet sich an alle kommunalen Vertreter sowie an Beschäftigte von Landes- oder Bundesinstitutionen und kommunalen Unternehmen, die sich mit dem Breitbandausbau beschäftigen.
Weitere Details finden Sie hier.
Interessante Downloads
Über unsere Cloud und den Rundmails an Kommunen bieten wir regelmäßig interessante und hilfreiche Dokumente an. Auch hier werden wir immer mehr Material bereitstellen.