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Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Das Innenministerium Baden-Württemberg ist bemüht, seine Kampagnen-Webseite im Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.digital-laend.de mit allen Unterseiten.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Seite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nicht barrierefrei:

  • PDF- sowie Word-Dateien sind nicht barrierefrei.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund von Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG nicht barrierefrei:

  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Die auf der Website verwendete Programmiersprache „Hypertext Markup Language“ (HTML) muss korrekt eingesetzt werden, der Programmcode der Website (Quellcode) muss fehlerfrei sein.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.09.2020 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 30.07.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit unserer Seite auffallen, können Sie sich an uns wenden. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Referat 72 – Digitalisierungsstrategie
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart
poststelle@im.bwl.de
0711/231-4

Sie können uns auch über unser Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 123 39375

schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de

Landeszentrum Barrierefreiheit

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Kontakt

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Digitalisierungsstrategie der Landesregierung digital.LÄND oder zu den Themen Mobilfunk und Breitband?

Wir hören gerne von Ihnen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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