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Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Das Innenministerium Baden-Württemberg ist bemüht, seine Kampagnen-Webseite im Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.digital-laend.de mit allen Unterseiten.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Seite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nicht barrierefrei:

  • PDF- sowie Word-Dateien sind nicht barrierefrei.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund von Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG nicht barrierefrei:

  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Die auf der Website verwendete Programmiersprache „Hypertext Markup Language“ (HTML) muss korrekt eingesetzt werden, der Programmcode der Website (Quellcode) muss fehlerfrei sein.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.10.2022 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit unserer Seite auffallen, können Sie sich an uns wenden. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Referat 72 – Digitalisierungsstrategie
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart
poststelle@im.bwl.de
0711/231-4

Sie können uns auch über unser Kontaktformular eine Nachricht zukommen lassen.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Seite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 der L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO) vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie an die zuständige kommunale Beauftragte oder den zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Sie erreichen die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter folgender Adresse:

Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
poststelle@bfbmb.bwl.de
0711/279-3360

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder des Beauftragten können Sie über die Seite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Kontakt

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Digitalisierungsstrategie der Landesregierung digital.LÄND oder zu den Themen Mobilfunk und Breitband?

Wir hören gerne von Ihnen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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