Einwilligungserklärung

Einwilligungserklärung in die Eintragung als Eigentümer von möglichen Mobilfunkstandorten in der Standortabfrage von digital.LÄND

Wenn Sie einwilligen, verarbeitet das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (im Folgenden: „Innenministerium BW“) die folgenden personenbezogenen Daten zu den folgenden Zwecken:

Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart, Telefonnummer 0711/231-4, E-Mail poststelle@im.bwl.de bietet Ihnen als Eigentümer eines möglichen Mobilfunkstandortes auf der Webseite „Standortabfrage“ von digital.LÄND die Möglichkeit, sich anzumelden und so Ihre personenbezogenen Daten an Mobilfunkanbieter weiterzugeben, damit diese Mobilfunkanbieter unter Berücksichtigung Ihrer erhaltenen personenbezogenen Daten als Eigentümer mögliche Ausbaustandorte planen können und ggf. der Mobilfunkanbieter bzw. das Innenministerium BW im Einzelnen in Frage kommende Eigentümer von möglichen Mobilfunkstandorten ansprechen kann.

Kategorien von personenbezogene Daten:

  • Name des Eigentümers
  • Kontaktdaten (postalische Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Standortdaten der Liegenschaft
  • Ihre Bestätigung der Verfügungsberechtigung über die angegebene Liegenschaft
  • Von Ihnen bei der Anmeldung zusätzlich freiwillig angegebene personenbezogen Daten

Empfänger der personenbezogenen Daten:

  • Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn
  • Vodafone GmbH, Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf
  • Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 München
  • 1&1 AG, Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5, 63477 Maintal
  • Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH, Markt 10, 06618 Naumburg (Saale)

Rechtsgrundlage der vorgenannten Verarbeitung personenbezogener Daten ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Unterabsatz 1 Buchstabe b DSGVO). Die Erteilung der Einwilligung ist freiwillig, jedoch notwendig falls Sie sich als Eigentümer eines möglichen Mobilfunkstandortes sich für vorgenannte Verarbeitung anmelden möchten.

Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, beispielsweise über eine E-Mail an obige Adresse. Bei Widerruf wird diese Information vom Innenministerium BW an die vorgenannten Mobilfunkanbieter weitergegeben.

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