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Mobilfunk Die Grundlagen

Der Mobilfunk ist mittlerweile aus unserer aller Leben nicht mehr wegzudenken. Ganz gleich, ob im privaten und beruflichen Kontext, im ländlichen oder urbanen Raum – schnelles und überall verfügbares Internet ist essentiell für die Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse.

Abstrakte Darstellung einer Smart City -Abstrakte Darstellung einer Lupe vor einem Hintergrund aus Zahlen - Bild ist lila eingefärbt
© Adobe Stock

Entwicklung Mobilfunk

Immer mehr Menschen nutzen Smartphones oder auch Tablets und Laptops mit SIM-Karten für Musik- und Video-Streaming, soziale Netzwerke, Navigation, Telefonie oder mobiles Internet. Die Nutzung mobiler Datendienste hat in den letzten zehn Jahren in Deutschland um mehr als das 80-fache zugenommen. Im Jahr 2022 betrug das mobile Datenvolumen 6.714 Mio. GB – Tendenz weiter steigend (gegenüber 2020 betrug der Zuwachs 69 Prozent).

© Jahresbericht BNetzA 2022

Gleichzeitig waren zum Ende 2022 nach Erhebungen der Bundesnetzagentur 104,4 Mio. SIM-Karten in Deutschland aktiv – davon entfielen 58,3 Mio. auf die Datenkommunikation zwischen Maschinen (2021: 45,6 Mio.).

Mittlerweile wird über die Mobilfunknetze deutlich mehr telefoniert als über das Festnetz. So wurden 2022 über 159 Mrd. abgehende Gesprächsminuten gemessen. Im Festnetz dagegen „nur“ etwa 80 Mrd. Minuten (2021: ca. 93 Mrd.).

Der rasant wachsende Bedarf kann in den nächsten Jahren nur durch flächendeckende und leistungsfähige Mobilfunknetze gedeckt werden.

© die wegmeister gmbh

Wie viel Bandbreite liefert welcher Mobilfunkstandard?

In der Theorie sind bereits mit der vierten Mobilfunkgeneration 4G hohe Bandbreiten möglich. Allerdings hängt die tatsächliche mobil verfügbare Bandbreite von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. die Anzahl der aktiven Nutzer in einem Versorgungsbereich. In der Praxis kann man von etwa bis zu 150 MBit/s ausgehen. Mit dem neuen Mobilfunkstandard 5G können Daten mit einer 20-fach höheren Geschwindigkeit übertragen werden als mit 4G.

Wie viel Bandbreite für welchen Zugang?

Kurz und knapp: Hat man Empfang und befindet man sich in einem 4G-Netz, reicht die Bandbreite für den alltäglichen privaten Mobilfunk-Bedarf.

Übrigens: Telefon- und Videokonferenzdienste benötigen grundsätzlich folgende Bandbreiten.

© Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Zahlen und Fakten

Seitdem im Jahr 1998 der Telekommunikationssektor in Deutschland liberalisiert wurde, liegt die Verantwortung für das Telekommunikationswesen und damit auch für den Ausbau der Mobilfunknetze in den Händen der privaten Mobilfunknetzbetreiber. Bis Anfang 2019 waren dies in Deutschland die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica. Bei der Versteigerung der 5G-Frequenzen, die im Juni 2019 abgeschlossen wurde, kam mit 1&1 Drillisch ein vierter Netzbetreiber hinzu.

In Deutschland werden Mobilfunkfrequenzen von der Bundesnetzagentur (BNetzA) vergeben. Mit der Nutzung der Frequenzen sind umfangreiche Versorgungsauflagen verbunden, die die Mobilfunkunternehmen erfüllen müssen.

Um die Mobilfunkversorgung in Deutschland weiter zu verbessern, war die letzte Frequenzvergabe im Jahr 2019 mit folgenden Auflagen an die Mobilfunknetzbetreiber geknüpft:

Bis 2022:

  • 98 Prozent der Haushalte je Bundesland mit mindestens 100 MBit/s
  • Bundesautobahnen mit mind. 100 MBit/s
  • wichtigste Bundesstraßen mit mind. 100 MBit/s
  • Schienenwege mit mehr als 2.000 Fahrgästen pro Tag mit mind. 100 MBit/s
  • Errichtung von 1.000 5G-Basisstationen
  • Errichtung von 500 Basisstationen mit mind. 100 Mbit/s in weißen Flecken

Bis 2024:

  • Alle übrigen Bundesstraßen mit mind. 100 Mbit/s
  • Alle Landes- und Staatsstraßen mit mind. 50 Mbit/s
  • alle übrigen Schienenwege mit mind. 50 Mbit/s
  • Seehäfen und Wasserstraßen mit mind. 50 Mbit/s

Die Einhaltung dieser Versorgungsauflagen wird von der BNetzAüberprüft.

Derzeit prüft die BNetzA, ob die Versorgungsauflagen, die die Netzbetreiber bis Ende 2022 zu erfüllen hatten, eingehalten worden sind.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Mobilfunknetzabdeckung in Baden-Württemberg bezogen auf die Fläche und nach Technologie durch mindestens einen Netzbetreiber.

Die interaktive Mobilfunk-Monitoring-Karte der Bundesnetzagentur stellt die von den Mobilfunknetzbetreibern übermittelten Informationen über die Mobilfunk-Netzabdeckung mit den Mobilfunkstandards 2G, 4G und 5G dar.

Die Gründe dafür, weshalb die Mobilfunkversorgung in Baden-Württemberg nach wie vor Lücken aufweist, sind vielfältig. Die anspruchsvolle Topographie (Berge und Anhöhen, tiefe Täler, hoher Waldanteil) macht den Mobilfunkausbau in Baden-Württemberg häufig teurer als in anderen Bundesländern. Darüber hinaus gibt es in Baden-Württemberg lokale Widerstände gegen die Errichtung von Mobilfunkmasten, so dass die Unternehmen nur mit Verzögerungen geeignete Standorte für neue Mobilfunksendeanlagen finden können. In extremen Fällen kann auch gar kein neuer Standort bereitgestellt werden. Aus diesen Gründen gibt es derzeit noch nicht oder zumindest nicht von allen Netzbetreibern versorgte Gebiete in Baden-Württemberg.

Verbindungsabbrüche sind neben einem unzureichenden Mobilfunknetz („Funkloch“ (1)) u. a. auch auf folgende Gründe zurückzuführen:

  • eine zu geringe Netzkapazität wegen der örtlichen Kundennachfrage zu ganz bestimmten Spitzenzeiten (z. B. an bestimmten Stellen im Stadtverkehr, in der Silvesternacht, in Fußballstadien),
  • keine In-House-Versorgung (z. B. wegen sehr dicker Wände oder beschichteter Fensterscheiben, in Kellerräumen),
  • keine oder mangelhafte Versorgung von Fahrzeugen (bedampfte Scheiben in Pkw, Bus, Eisenbahn),
  • sehr hohe Geschwindigkeit („Hand-over“-Problem auf der Autobahn oder in Zügen beim Übergang von einer Mobilfunkzelle in die nächste Mobilfunkzelle),
  • der Kunde hat einen Provider gewählt, dessen Netz im Umkreis nicht verfügbar ist,
  • hardware- oder softwareseitige Leistungsgrenzen des Mobiltelefons (eingeschränkte Verbindungsqualität bis hin zum Abbruch der Verbindung).

Zur Schließung von sog. „weißen Flecken“(2) hat der Bund zusätzlich ein Mobilfunkförderprogramm aufgelegt, das zentraler Bestandteil der am 18. November 2019 von der Bundesregierung beschlossenen Mobilfunkstrategie ist. Das Mobilfunkförderprogramm des Bundes, für das die EU-Kommission am 25. Mai 2021 grünes Licht gegeben hat, hat ein Gesamtvolumen von 1,1 Milliarden Euro und ist ausgelegt für die Errichtung von bis zu 5.000 Mobilfunkmasten in „weißen Flecken“, wo keine Ausbauverpflichtungen durch die Mobilfunknetzbetreiber vorliegen und ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht erfolgt. Ergänzend zu dem privatwirtschaftlichen Ausbau und den Ausbauverpflichtungen soll so eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Breitbanddiensten realisiert werden.

Mit der Umsetzung dieses Förderprogramms hat die Bundesregierung die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) beauftragt. Die MIG hat im April 2021 ihre operative Arbeit aufgenommen und bereits erste Markterkundungsverfahren – auch in Baden-Württemberg – durchgeführt. Im Dezember 2022 fand die Veröffentlichung der ersten beiden Förderaufrufe für Mobilfunkmasten in Baden-Württemberg statt. Im Sommer 2023 wurde der erste Förderbescheid zur Errichtung eines geförderten Mobilfunkmasten in der Gemeinde Ingelfingen im Hohenlohekreis ausgehändigt.

  1. Funkloch: Gebiete, in denen keine Versorgung unabhängig von der Technologie (2G, 3G, 4G oder 5G) durch einen der vier Mobilfunknetzbetreiber besteht.
  2. Weißer Fleck: Gebiete, in denen keine Versorgung mit einer mobilen Sprach- und mobilen und breitbandigen Datenübertragung (3G oder besser) durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber besteht.

Um das Ziel einer flächendeckenden und leistungsfähigen Mobilfunkversorgung in Baden-Württemberg zu erreichen, unterstützt die Landesregierung den Mobilfunkausbau durch eine Vielzahl an Maßnahmen. Dazu zählen u. a.:

Mobilfunk-Standorterfassungstool

Die Standortfindung für Mobilfunkanlagen zählt zu den größten Herausforderungen beim Mobilfunkausbau. Das Kompetenzzentrum für Breitband und Mobilfunk im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen stellt ein Tool zur Verfügung, mit dem Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen Standorte melden können, die sie für den Mobilfunkausbau bereitstellen wollen. Seit dem Start des Meldetools Mitte 2022 wurden bereits über 200 Standorte an die Mobilfunknetzbetreiber übermittelt. Das Mobilfunk-Standorterfassungstool ist hier abrufbar.

Runder Tisch Mobilfunk

Um den Austausch zwischen den wichtigsten Stakeholdern im Bereich Mobilfunk – Mobilfunknetzbetreiber, Kommunale Landesverbände und Fachministerien – zu fördern, wurde im Jahr 2022 durch das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen der „Runde Tisch Mobilfunk“ ins Leben gerufen.

Bei diesen Veranstaltungen werden bestimmte Schwerpunktthemen sowie Herausforderungen und Hürden beim Mobilfunkausbau in Baden-Württemberg identifiziert und vertieft diskutiert sowie Lösungswege aufgezeigt.

Anpassung der Landesbauordnung (LBO)

Für eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten müssen in den kommenden Jahren zahlreiche zusätzliche Mobilfunkstandorte errichtet und ein erheblicher Teil vorhandener Standorte aufgerüstet werden. Den baurechtlichen Rahmenbedingungen in der Landesbauordnung (LBO) kommt dabei eine bedeutende Rolle beim Mobilfunknetzausbau zu. Der baden-württembergische Landtag hat im Mai 2023 ein Gesetz zur Anpassung der LBO beschlossen. Die Änderungen sind seit Juni 2023 in Kraft.

Konkret geht es um:
– die Erweiterung der Verfahrensfreiheit für Mobilfunkanlagen,
– die Verringerung von Abstandsflächen für Mobilfunkanlagen,
– die Verfahrensfreistellung von ortsveränderlichen Mobilfunkanlagen bis zu einer Aufstelldauer von 24 Monaten.

Die Änderungen in der LBO sind ein Ergebnis des Runden Tischs Mobilfunk und sollen die Errichtung von Mobilfunkantennen erleichtern, einen Bürokratieabbau herbeiführen und den Mobilfunk- und 5G-Ausbau in Baden-Württemberg wirkungsvoll beschleunigen. Weitere Informationen rund um das Thema „Mobilfunk und 5G“ sind unter www.mobilfunk-bw.de abrufbar.

Was sagt die Landesregierung zum Mobilfunkausbau? Gemeinsam Reden ist der Schlüssel

Leistungsfähiges Internet und eine funktionierende Mobilfunkversorgung – die Corona Pandemie zeigt uns, wie wichtig und notwendig eine zeitgemäße, digitale Infrastruktur für unser wirtschaftliches und gesellschaftliches Leben in Baden-Württemberg ist. Neue digitale Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der Telemedizin, der intelligenten Vernetzung von Verkehrsträgern oder in der Produktion werden dafür sorgen, dass das übertragene Datenvolumen künftig weiter rasant steigen wird. Die fortschreitende Digitalisierung bietet große Chancen für unsere wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit. Mit einem bedarfsgerechten Ausbau der leitungsgebundenen und mobilen Breitbandnetze wird es möglich, dass wir die Potenziale tatsächlich nutzen können. Den Ärger um Funklöcher und langsames Internet wollen wir hinter uns lassen. Es bedarf eines flächendeckenden und hochleistungsfähigen Mobilfunknetzes, um international wettbewerbsfähig zu bleiben, die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden zu sichern und unser Zusammenleben zu gestalten.

Der dazu erforderliche Ausbau des Mobilfunknetzes stößt immer wieder auf Schwierigkeiten und Vorbehalte. Die Gründe sind vielfältig. Die Suche nach geeigneten Standorten für Sendemasten benötigt viel Zeit. Genehmigungsverfahren kommen nur schleppend voran. Teile der Bevölkerung stellen sich die Frage, welche Auswirkungen Mobilfunk auf Mensch und Umwelt haben. Wir nehmen diese Sorgen ernst. In einigen Kommunen unseres Landes werden die Auseinandersetzungen um den Mobilfunkausbau kontrovers geführt. Wichtig ist: Der Ausbau des Mobilfunknetzes und die Einführung des neuen, deutlich leistungsfähigeren Mobilfunkstandards 5G kann nur gelingen, wenn wir die Themen sachlich erörtern und gemeinsam nach Lösungen suchen.

Mit der Information- und Kommunikationsinitiative „Mobilfunk und 5G“ haben wir uns zum Ziel gesetzt, sachlich fundierte und einfach verständliche Informationen zum Mobilfunkausbau und 5G in Baden-Württemberg zur Verfügung zu stellen. Durch die Bereitstellung verschiedener Angebote wollen wir nicht nur Bürgerinnen und Bürger informieren, sondern auch Städte und Kommunen unterstützen, um Diskussionen um den Mobilfunkausbau und 5G vor Ort möglichst konstruktiv führen zu können.

Wir laden Sie ein, nutzen Sie unser Angebot, welches wir ständig erweitern. Wir freuen uns auch über Ihre Anregungen und Hinweise per E-Mail an:

Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Referat Digitale Infrastruktur: MOBILFUNK-BW@im.bwl.de

Interessante Downloads

RT_MF_BW_Praesentation_MIZ pdf – 4,90 Mb
Präsentation des Mobilfunkinformationszentrums beim ersten Runden Tisch Mobilfunk am 27.01.2022.
Digitaler Landkreis Tuttlingen – Bericht Gutachten Konzeption pdf – 9,72 Mb
Das Projekt „Digitaler L@ndkreis Tuttlingen“ des Landkreises Tuttlingen und seiner Partner, den Hochschulen Furtwangen und Kehl, entwickelt für den 4G- und 5G-Mobilfunk Blaupausen und Standards zur technischen Vorauswahl geeigneter Mobilfunk-Standorte und für rechtliche Entscheidungen und Verträge sowie für Bürgerdialoge.
Mobilfunkvereinbarung-2020 pdf – 133,47 Kb
Vereinbarung zwischen den deutschen Mobilfunkunternehmen und den kommunalen Spitzenverbänden über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze.
17_1590_Drucksache-17-1590_Mobilfunk pdf – 4,21 Mb
Antwort des Innenministeriums Baden-Württemberg auf die Landtagsanfrage 17/1590 „Ausbau des Mobilfunks und Schließung der Funklöcher in Baden-Württemberg“.
210419_5G_Broschuere_barrierefrei pdf – 5,21 Mb
Die Broschüre ist Bestandteil der Informations- und Kommunikationsinitiative zum Thema „Mobilfunk und 5G“ der Landesregierung Baden-Württemberg.
Mobilfunk_und_5G_Flyer_Kurzinformation pdf – 1,99 Mb
Flyer zur Kurzinformation über das Thema 5G und Mobilfunk.
dspricht5G_Leitfaden_Kommunen pdf – 182,44 Kb
Im Auftrag der Bundesregierung informiert die Dialoginitiative Deutschland spricht über 5G über den Mobilfunkausbau und unterstützt mit vielfältigen Serviceangeboten Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen. So werden beispielsweise Informationsmaterialien zu Themen wie Mobilfunk und Gesundheit oder 5G im Allgemeinen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Vor allem unterstützt die Dialoginitiative mit der Organisation und Moderation bei Informationsveranstaltungen beispielsweise zu gesundheitlichen Aspekten von 5G oder führen Informationsveranstaltung für Gemeinderäte und auch Bürgerdialoge in enger Zusammenarbeit mit Ihnen kostenlos durch.

Weiterführende Informationen finden Sie an folgenden Stellen:

Informationsplattform des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Bundesnetzagentur

Bundesamt für Strahlenschutz

Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg

Mobilfunk-Monitoring

Informationszentrum Mobilfunk (IZMF)

Weitere Informationen rund um das Thema Mobilfunk und Gesundheit finden Sie unter anderem auch hier:

Broschüre „Elektromagnetische Strahlung im Alltag“ von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und dem Bayerischen Landesamt für Umwelt

Vortrag von Clemens Mehnert, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, zum Thema „Elektromagnetische Felder durch Mobilfunk“ (Video; Dauer: 17 Min)

Für Fragen rund um das Themenfeld Mobilfunk, Gesundheit und Umwelt wenden Sie sich bitte an folgende Behörden:

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

Abbildung einen Handys mit 5G-Symbol - Bild ist lila eingefärbt
Foto: Manuel Geissinger © Pexels

Welche Projekte fördern 5G in Baden-Württemberg?

Die Projekte reichen von Anwendungen im Rettungswesen oder eHealth über den Einsatz von 5G in der Produktion bis hin zu intelligentem Verkehrsmanagement.

Zu den 5G-Projekten
Satellit umkreist die Erde - Bild ist lila eingefärbt
© iStock Photo / Gigaitbüro des Bundes

Chancen der Satellitentechnik

Satelliteninternet ist überall dort eine interessante Alternative, wo eine ausreichende Breitbandversorgung mithilfe terrestrischer Technologie nicht realisiert werden kann oder ein zeitlich begrenzter Engpass überbrückt werden muss.

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