Erfolgsgeschichten
Dort, wo der private Markt nicht ausbaut, gerade bei schwieriger Topographie, Siedlungsstruktur oder Geologie, packen unsere Kommunen diese Mammutaufgabe an!
Die Verfügbarkeit einer schnellen mobilen Datenanbindung wird zunehmend wichtiger: Immer mehr Menschen nutzen Smartphones oder auch Tablets und Laptops mit SIM-Karten für Musik- und Video-Streaming, soziale Netzwerke, Navigation, Telefonie oder mobiles Internet. Auch in der Industrie nimmt die Bedeutung kontinuierlich zu. Der Bedarf an mobilen Datendiensten in Deutschland wächst aktuell jährlich um etwa 30 bis 40 Prozent. Im Jahr 2022 betrug laut Bundesnetzagentur (BNetzA) das mobile Datenvolumen 6.174 Millionen GB – Tendenz weiter steigend. Dieser Bedarf kann in den nächsten Jahren nur durch leistungsfähige Mobilfunktechnik mit 4G (LTE) und 5G gedeckt werden.
Mit dem neusten Mobilfunkstandard 5G werden Daten noch schneller, zuverlässiger und sicherer übertragen als mit bisherigen Mobilfunkstandards. Aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit verfügt die 5G-Technologie über ein enormes Potenzial,
die digitale Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft weiter voranzutreiben
5G bildet als Schlüsseltechnologie die Grundlage für neue Innovationen und neue Geschäftsmodelle in vielen unterschiedlichen Bereichen wie z. B. intelligenter Mobilität, Industrie 4.0, bei intelligenten Versorgungsnetzen, in der smarten Logistik, im Bereich E-Health und in der digitalisierten Landwirtschaft (s. Abbildung).
Aufgrund der erfolgten Liberalisierung des Telekommunikationssektors liegt die Verantwortung auch für den Ausbau der Mobilfunknetze in den Händen der privaten Mobilfunknetzbetreiber – diese sind die Deutsche Telekom AG, Vodafone GmbH, Telefónica GmbH & Co. OHG und 1&1 AG.
In Baden-Württemberg schreitet der Mobilfunkausbau in den letzten Jahren kontinuierlich voran. Derzeit werden rund 95,79 Prozent der Fläche des Landes mit 4G (LTE) versorgt (Stand: Juli 2023). Auch der 5G-Ausbau gewinnt immer mehr an Fahrt. Rund 82,59 Prozent der Fläche in Baden-Württemberg werden mit dem neusten Mobilfunkstandard versorgt.
Flächenhafte Mobilfunknetzabdeckung in Baden-Württemberg in %
mind. ein Netzbetreiber | Funklöcher² | Graue Flecken³ | Weiße Flecken⁴ | ||
4G (LTE) | 5G DSS¹ | 5G SA/NSA | |||
95,79 | 65,15 | 79,01 | 0,20 | 22,67 | 3,78 |
¹ 5G Dynamic Spectrum Sharing (DSS) – Nutzung der bestehenden 4G-Infrastruktur für 5G.
² Funklöcher: Gebiete, die von keinem Mobilfunknetzbetreiber mit jeglichem Mobilfunk versorgt werden.
³ Graue Flecken: Gebiete, die von mindestens einem, aber nicht allen Netzbetreibern mit 4G oder 5G versorgt werden.
⁴ Weiße Flecken: Gebiete, in denen keine Versorgung mit 4G oder 5G durch mindestens einen Netzbetreiber besteht.
Um die Mobilfunkversorgung insbesondere im ländlichen Raum weiter zu verbessern, hat die BNetzA die Mobilfunkunternehmen bei der letzten Frequenzversteigerung im Jahr 2019 zu einem sehr weitgehenden Ausbau verpflichtet. Danach mussten die Mobilfunknetzbetreiber bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte mit breitbandigen Mobilfunkdiensten (Mindestdatenrate von 100 Mbit/s pro Antennensektor) versorgen, je Betreiber 1.000 5G-Basisstationen errichten und 500 „weiße Flecken“ schließen – davon 50 (+15 Reserve) Standorte in Baden-Württemberg. Derzeit prüft die BNetzA, ob diese Versorgungsauflagen eingehalten wurden.
Bis Ende 2024 sollen alle Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s, alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen und wichtigsten Wasserstraßen und alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s versorgt werden.
Des Weiteren fördert der Bund mit seinem Mobilfunkförderprogramm in Höhe von 1,1 Milliarden Euro den Ausbau von Mobilfunkstandorten in unterversorgten Gebieten (sog. „weißen Flecken“). Gefördert werden Gebiete, in denen kein Mobilfunknetzbetreiber eine 4G-Versorgung oder eine bessere Verbindung anbieten kann und in denen keine Versorgungsauflagen bestehen (wie z. B. bei Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen sowie Schienenwegen).
Bisher wurden in Baden-Württemberg 342 Markterkundungsverfahren (MEV) zur Abfrage der eigenwirtschaftlichen Ausbauaktivitäten gestartet (Stand: 16.08.2023). Von den bereits 304 abgeschlossenen MEV ist in 232 Fällen ein Fördervorverfahren zur Schließung der unterversorgten Gebiete geplant.
An 72 Standorten wurde ein eigenwirtschaftlicher
Ausbau von Seiten der Mobilfunknetzbetreiber angekündigt. Im Dezember 2022 fand die Veröffentlichung der ersten beiden Förderaufrufe für Mobilfunkmasten in Baden-Württemberg statt. Am 16.08.2023 wurde der erste Förderbescheid für die Deutsche Funkturm GmbH (DFMG) zur Errichtung eines Mobilfunkmasten in der Gemeinde Ingelfingen im Hohenlohekreis ausgehändigt.
Derzeit ist davon auszugehen, dass die weißen Flecken im Mobilfunknetz in Baden-Württemberg bis Ende 2024 zum größten Teil ausgebaut sein werden, sofern der privatwirtschaftliche Ausbau mit derselben Dynamik weiter voranschreitet, die weitreichenden Versorgungsverpflichtungen erfüllt werden und das Mobilfunkförderprogramm des Bundes zügig umgesetzt wird.
Um das Ziel einer flächendeckenden und leistungsfähigen Mobilfunkversorgung in Baden-Württemberg zu erreichen, unterstützt die Landesregierung den Mobilfunkausbau durch eine Vielzahl an Maßnahmen. Dazu zählen u. a.:
Mobilfunk-Standorterfassungstool
Die Standortfindung für Mobilfunkanlagen zählt zu den größten Herausforderungen beim Mobilfunkausbau. Das Kompetenzzentrum für Breitband und Mobilfunk im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen stellt ein Tool zur Verfügung, mit dem Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen Standorte melden können, die sie für den Mobilfunkausbau bereitstellen wollen. Seit dem Start des Meldetools Mitte 2022 wurden bereits über 200 Standorte an die Mobilfunknetzbetreiber übermittelt. Das Mobilfunk-Standorterfassungstool ist hier abrufbar.
Runder Tisch Mobilfunk
Um den Austausch zwischen den wichtigsten Stakeholdern im Bereich Mobilfunk – Mobilfunknetzbetreiber, Kommunale Landesverbände und Fachministerien – zu fördern, wurde im Jahr 2022 durch das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen der „Runde Tisch Mobilfunk“ ins Leben gerufen.
Bei diesen Veranstaltungen werden bestimmte Schwerpunktthemen sowie Herausforderungen und Hürden beim Mobilfunkausbau in Baden-Württemberg identifiziert und vertieft diskutiert sowie Lösungswege aufgezeigt.
Anpassung der Landesbauordnung (LBO)
Für eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten müssen in den kommenden Jahren zahlreiche zusätzliche Mobilfunkstandorte errichtet und ein erheblicher Teil vorhandener Standorte aufgerüstet werden. Den baurechtlichen Rahmenbedingungen in der Landesbauordnung (LBO) kommt dabei eine bedeutende Rolle beim Mobilfunknetzausbau zu. Der baden-württembergische Landtag hat im Mai 2023 ein Gesetz zur Anpassung der LBO beschlossen. Die Änderungen sind seit Juni 2023 in Kraft.
Konkret geht es um:
– die Erweiterung der Verfahrensfreiheit für Mobilfunkanlagen,
– die Verringerung von Abstandsflächen für Mobilfunkanlagen,
– die Verfahrensfreistellung von ortsveränderlichen Mobilfunkanlagen bis zu einer Aufstelldauer von 24 Monaten.
Die Änderungen in der LBO sind ein Ergebnis des Runden Tischs Mobilfunk“ und sollen die Errichtung von Mobilfunkantennen erleichtern, einen Bürokratieabbau herbeiführen und den Mobilfunk- und 5G-Ausbau in Baden-Württemberg wirkungsvoll beschleunigen.
Weitere Informationen rund um das Thema „Mobilfunk und 5G“ sind unter www.mobilfunk-bw.de abrufbar.
Dort, wo der private Markt nicht ausbaut, gerade bei schwieriger Topographie, Siedlungsstruktur oder Geologie, packen unsere Kommunen diese Mammutaufgabe an!