
Schnelles Internet Mehr Tempo beim Mobilfunk- und 5G-Ausbau: Land will die Errichtung von Mobilfunkmasten erleichtern

Schnelle Netze, weniger Bürokratie: Mit der Erleichterung der baurechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung von Mobilfunkantennen will die Landesregierung den Mobilfunk- und 5G-Ausbau wirkungsvoll beschleunigen und überflüssige Bürokratie abbauen.
Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Landeskabinett am Dienstag (28. Februar 2023) gebilligt. Der Entwurf geht nun dem Landtag zur Beratung und Entscheidung zu. Die Erleichterungen könnten bei Zustimmung des Parlaments somit voraussichtlich im zweiten Quartal, also noch vor der Sommerpause, in Kraft treten.
Ziel der Gesetzesinitiative ist es, den Mobilfunk- und 5G-Ausbau durch Änderung der Landesbauordnung (LBO) zu vereinfachen und damit zu beschleunigen.
Beabsichtigt sind folgende Änderungen in der LBO:
- Die Erweiterung der Verfahrensfreistellung von Antennenanlagen bis 15 m Höhe im Innenbereich und bis 20 m Höhe im Außenbereich. Bisher sind nur Anlagen bis 10 m Höhe im Innenbereich und Außenbereich verfahrensfrei gestellt.
- Die Verringerung der Abstandsflächen bei Antennenanlagen im Außenbereich. Dies wird durch eine Änderung des maßgeblichen Berechnungsfaktors von derzeit 0,4 auf 0,2 der Anlagenhöhe bewirkt. Die Verringerung ermöglicht, dass Mobilfunkantennen im Außenbereich auch bei kleinteiligen Grundstückszuschnitten realisiert werden können.
- Die Verfahrensfreistellung von ortsveränderlichen (also mobilen) Antennenanlagen bis zu einer Aufstelldauer von 24 Monaten. Dies schafft Flexibilität für die Mobilfunknetzbetreiber; Funklöcher können so leichter geschlossen werden.
Mit den Änderungen in der LBO schafft Baden-Württemberg nun noch bessere Rahmenbedingungen für einen zügigen und unbürokratischen Ausbau von leistungsfähigen und flächendeckender Mobilfunknetzen und damit für eine bessere Mobilfunkversorgung im Land – Baden-Württemberg zählt zu den Vorreitern bezüglich der baurechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland.
In den vergangenen Wochen und Monaten wurden rund 50 Verbände und öffentliche Stellen zu den geplanten Erleichterungen angehört. Die Anhörung ergab eine breite Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Die Erleichterungen basieren auf Vorschlägen des „Runden Tischs Mobilfunk“, der vom baden-württembergischen Innenministerium ins Leben gerufen wurde.


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