
Schnelles Internet Mobilfunkförderprogramm des Bundes: Erste Förderaufrufe in Baden-Württemberg

Der Mobilfunkausbau ist in den vergangenen Jahren in der Fläche – gestützt durch den privatwirtschaftlichen Ausbau sowie Versorgungsauflagen – weit vorangeschritten. Um auch die noch verbleibenden unterversorgten Gebiete (sog. „weiße Flecken“) mit leistungsfähigem Mobilfunk (mindestens 4G) zu versorgen, hat der Bund ein eigenes Mobilfunkförderprogramm aufgelegt. Ziel ist, bis zum Jahr 2025 99,95 Prozent der deutschen Haushalte und 97,5 Prozent der Bundesfläche mit 4G zu versorgen. Für den geförderten Ausbau von Mobilfunkstandorten in Deutschland stellt der Bund bis zu 1,1 Mrd. Euro zur Verfügung.
Für die operative Umsetzung des Förderprogramms ist die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) zuständig. Bisher wurden in Baden-Württemberg 243 Markterkundungen zur Abfrage der eigenwirtschaftlichen Ausbauaktivitäten gestartet. In 115 Fällen ist ein Fördervorverfahren zur Schließung der unterversorgten Gebiete geplant.
Im Dezember wurden nun die ersten Förderaufrufe für Mobilfunkstandorte in Baden-Württemberg veröffentlicht. Konkret geht es um Standorte in den Gemeinden Ingelfingen (Hohenlohekreis) und Durbach (Ortenaukreis). Bisherige Lücken im Mobilfunknetz sollen dort künftig der Vergangenheit angehören. Die Förderaufrufe sind hier abrufbar.
Die Förderung zielt ausschließlich auf den Aufbau der „passiven“ Infrastruktur, also insbesondere der Maststrukturen, aber auch der Zuleitung und Stromversorgung. Für die „aktive“ Infrastruktur hingegen – also Sende- und Empfangstechnik – sind die Mobilfunknetzbetreiber verantwortlich, sie finanzieren und unterhalten diese selbst.
Potenzielle Förderantragsteller, wie zum Beispiel klassische Tower Companies, aber auch andere Unternehmen, die über die erforderliche Sach- und Fachkunde sowie die Zuverlässigkeit für den Bau und den Betrieb eines Mobilfunkmasts verfügen, haben drei Monate Zeit, sich um eine Förderung zu bewerben. Anschließend werden die eingegangenen Anträge geprüft. Die Förderung erhält grundsätzlich das Unternehmen, das den geringsten Förderbedarf für den Bau des Mobilfunkmasts aufruft.
Weitere Informationen zum Mobilfunkförderprogram des Bundes und zur MIG sind hier abrufbar.


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