
Schnelles Internet Rundschreiben Antragsteller zum aktuellen Förderstopp des Bundes

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie alle sicher bereits erfahren haben, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.10.2022 mitgeteilt, dass aufgrund des hohen Antragsaufkommens sämtliche für das Jahr 2022 vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von ca. 3 Mrd. € für die Breitbandförderung ausgeschöpft sind und aus diesem Grund einen – für uns alle überraschenden – sofortigen Förderstopp verkündet. Konkret bedeutet das, dass der Bund mit Wirkung vom 17.10.2022 keine neuen Förderanträge mehr annimmt.
Völlig zu Recht hat diese Ankündigung große Sorge ausgelöst. Auch Digitalisierungsminister Strobl hat im Landtag betont, dass der Förderstopp nicht nur unzumutbar ist, sondern entgegen allen Zusagen und Versprechungen der Bundesregierung geschieht, dass es mit der Förderung weitergeht und es immer Fördergelder geben werde.
Was bedeutet das nun konkret für Sie als Antragsteller?
Im Vertrauen auf die vom Bund in Aussicht gestellten Fördergelder haben Sie bereits viel Zeit und Geld investiert, um den Breitbandausbau im Land voranzubringen. Wir möchten dafür Sorge tragen, dass diese Investitionen nicht fruchtlos bleiben. Baden-Württemberg setzt sich deshalb zusammen mit weiteren Bundesländern gegenüber dem Bund dafür ein, dass der Antragstopp aufgehoben wird. Um die Kontinuität der Förderung gewährleisten zu können, muss eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern zur neuen Förderrichtlinie stattfinden.
Vom Bund haben wir nun die Zusage erhalten, dass alle bis zum 17.10.2022 gestellten Förderanträge nach dem alten Förderregime des Bundes bearbeitet werden und spätestens im Januar 2023 einen Bescheid erhalten. Hierzu stehen die Haushaltsmittel des Bundes für das Haushaltsjahr 2023 prioritär zur Verfügung. Der Bund hat weiter angekündigt, dass auch für das kommende „Dunkelgraue Flecken Förderprogramm“ (Wegfall der Aufgreifschwelle von derzeit 100 Mbit/s) im Jahr 2023 ca. 3 Mrd. € an Bundesmitteln zur Verfügung stehen.
Eine Wiederaufnahme der Antragstellung nach der aktuellen Bundes-Förderrichtlinie ist nach Auskunft durch das BMDV nicht geplant. Sollten Sie daher bis zum 17.10.2022 noch keinen Förderantrag beim Bund gestellt haben, wird Ihr Antrag nach jetzigem Kenntnisstand nach der neuen Förderrichtlinie des Bundes beurteilt und beschieden werden.
Wir setzen uns aber, wie oben erwähnt, dafür ein, dies zu ändern, um Ihnen eine Anpassung der Förderverfahren an die neue noch unbekannte Bundesförderrichtlinie zu ersparen.
Das bewährte Kofinanzierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg wird selbstverständlich für alle schon gestellten Anträge fortgeführt.
Kommen Sie bei Fragen hierzu gerne auf uns zu.
Mit freundlichen Grüßen
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Referat Digitale Infrastruktur
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart


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